EuGH verweigert Grundrechtsschutz für Betroffene der Klimakrise
Gericht sieht keine „exklusive“ Betroffenheit der Klageseite und weist Berufung ab
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klimaklage von zehn Familien aus der EU, Kenia und Fidschi sowie eines samischen Jugendverbands auf den Schutz ihrer durch die Klimakrise bedrohten Grundrechte heute ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abgewiesen. Die Klägerinnen und Kläger hatten eine ausreichend ambitionierte Verschärfung der Klimaziele für 2030 und ein wissenschaftsbasiertes Vorgehen dabei gefordert, da sie ihre Grundrechte durch die unzureichenden Klimaziele der EU bedroht sehen. Zu den Kläger:innen des People‘s Climate Case zählte auch Familie Recktenwald von der ostfriesischen Insel Langeoog. weiterlesen…