EuGH verweigert Grundrechtsschutz für Betroffene der Klimakrise

Gericht sieht keine „exklusive“ Betroffenheit der Klageseite und weist Berufung ab

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klimaklage von zehn Familien aus der EU, Kenia und Fidschi sowie eines samischen Jugendverbands auf den Schutz ihrer durch die Klimakrise bedrohten Grundrechte heute ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abgewiesen. Die Klägerinnen und Kläger hatten eine ausreichend ambitionierte Verschärfung der Klimaziele für 2030 und ein wissenschaftsbasiertes Vorgehen dabei gefordert, da sie ihre Grundrechte durch die unzureichenden Klimaziele der EU bedroht sehen. Zu den Kläger:innen des People‘s Climate Case zählte auch Familie Recktenwald von der ostfriesischen Insel Langeoog. weiterlesen…

EuGH verurteilt EIB wg. verweigerter Umweltprüfung

Europäische Investitionsbank unterliegt in bahnbrechendem Fall zu „grüner“ Überprüfung

In einem bahnbrechenden Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) die Umweltprüfung ihrer Finanzierungsentscheidungen rechtswidrig umgangen hat, so Kira Taylor am 27.01.2021 auf Euractiv. Das Urteil des EuGH vom 27.01.2021 folge auf eine Klage von ClientEarth gegen die EU-Bank, nachdem diese den Antrag der NGO auf eine interne Überprüfung eines 60-Millionen-Euro-Kredits abgelehnt habe. weiterlesen…

EuGH bestätigt: EEG keine staatliche Beihilfe

BEE: „Wegweisend für die Weiterentwicklung der Fördersystematik“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28.03.2019 bestätigt: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 war keine Beihilfe. Der BEE begrüßt das EuGH-Urteil natürlich, fordert jetzt aber mehr „Es ist eine klare und deutliche Entscheidung des obersten Europäischen Gerichts“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Das sei wegweisend für die Weiterentwicklung der Fördersystematik und gebe der Branche nach jahrelangem Tauziehen Rechtssicherheit. „Aus dem Urteil des EuGH folgt, dass die Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission auf das EEG keine Anwendung finden. Der deutsche Gesetzgeber hat dadurch wieder deutlich mehr Handlungsspielräume.“ weiterlesen…

EU-Kommission verklagt Deutschland vor EuGH

Zu wenig Wettbewerb

Deutschland tut nach Überzeugung der EU zu wenig für den Wettbewerb im Energiesektor. So hat Berlin laut Brüssel EU-Wettbewerbs-Richtlinien (niedrigere Preise durch mehr Wettbewerb durch die Richtlinie von 2009) nicht ausreichend umgesetzt. Das deutsche Recht verstoße daher angeblich gegen das Dritte Energiepaket der EU. Daher zerrt die Kommission Deutschland einer Medienmitteilung vom 19.07.2018 zufolge jetzt vor den europäischen Kadi (Ungarn auch wegen Verstoßes gegen das 3. Energiepaket und sechs weitere Länder wegen anderer Vorwürfe). weiterlesen…