Gasmarktfusion mit „KAP+“ und „KOMBI“

Bundesnetzagentur genehmigt sogenannten Trading Hub Europe ab 01.10.2021

„Gasmarktfusion geht voran – Regulierer ermöglicht Zusatzmengen“ zitieren finanznachrichten.de die Dow Jones-Nachrichtenagentur: „Die Zusammenlegung der beiden deutschen Gasmarktgebiete ist einen Schritt weiter gekommen.“ Die Bundesnetzagentur hat das von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagene Überbuchungs- und Rückkaufsystem mit inhaltlichen Änderungen genehmigt.“ Die Bonner Behörde in einer Medienmitteilung: „Zum 1. Oktober 2021 bilden die Fernleitungsnetzbetreiber aus den beiden heutigen Marktgebieten das deutsche Marktgebiet Trading Hub Europe.“

Gaskraftwerk Berlin-Lichterfelde (Fernwärme) – Foto © Solarify

Damit kann zusätzliche Kapazität im künftigen deutschlandweiten Marktgebiet Trading Hub Europe angeboten werden. „Mit der Genehmigung des Überbuchungs- und Rückkaufsystems ermöglicht die Bundesnetzagentur, intelligente neue marktbasierte Instrumente einzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu testen. So wird der liquide Gashandel in der Mitte Europas gestärkt“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Trading Hub Europe – so die Bundesnetzagentur in ihrer Erklärung – könne mit der bestehenden Infrastruktur „technisch nur ein deutlich reduziertes Angebot an fester frei zuordenbarer Kapazität ermöglicht werden. Hintergrund hierfür sind insbesondere die technische Austauschkapazität beider Marktgebiete zueinander sowie die Ungewissheit über die zukünftige Nutzung des neuen Trading Hub Europe“.

Angebot zusätzlicher Kapazität in der Jahresauktion 2020

Aus diesem Grund haben die Fernleitungsnetzbetreiber ein auf marktbasierten Instrumenten beruhendes Überbuchungs- und Rückkaufsystem vorgeschlagen. Sie wollen schon in der Jahresauktion am 06.07.2020 zusätzlicher Kapazität anbieten, um die Lücke der technischen Kapazitätsreduktion adäquat zu schließen. Dazu jetzt die BNetzA: „Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem Beschluss „KAP+“ das vorgeschlagene Konzept nach Konsultation mit dem Markt und den Regulierungsbehörden der angrenzenden Mitgliedstaaten mit inhaltlichen Änderungen genehmigt. Die Nutzung des Überbuchungs- und Rückkaufsystems ist auf den Zeitraum bis zum Gaswirtschaftsjahr 2024/2025 begrenzt. Ab dem Gaswirtschaftsjahr 2024/2025 soll das bis dahin ermittelte ausreichende Maß an fester frei zuordenbarer Kapazität für Trading Hub Europe angeboten werden.“

Kostenfestlegung für marktbasierte Instrumente und Kapazitätsrückkäufe

Mit dem Beschluss „KOMBI“ ergänzt die Bundesnetzagentur die Festlegung „KAP+“ im Hinblick auf die Netzentgelte. Hier werden die für marktbasierte Instrumente sowie für den Kapazitätsrückkauf anfallenden Kosten als sogenannte volatile Kosten festgelegt. Auf diese Weise können diese Kosten für den Anwendungszeitraum von „KAP+“ ohne Zeitverzug und vollständig durch die Fernleitungsnetzbetreiber zurückverdient werden.

Das Fachportal energate-messenger würdigte den Beschluss diatanziert. „Ob der liquide Gashandel damit wirklich gestärkt wird, bleibt abzuwarten. Händler haben dazu durchaus unterschiedliche Einschätzungen. Einig sind sich aber alle Marktteilnehmer, dass zumindest eine drohende Reduzierung der Liquidität verhindert wird. Im Februar 2019 herrschte beim ersten Marktdialog der Fernleitungsnetzbetreiber (FNBs) zur Marktgebietszusammenlegung noch ziemliches Entsetzen…“

->Quellen: