Bundesrat stimmt Mini-EEG-Novelle zu

„Kleiner Schritt auf langem Weg“

Der Bundesrat hat am 15.05.2020 den tags zuvor den vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ – der sogenannten „Mini-EEG-Novelle“ – zugestimmt. Der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) begrüßte die „krisenbedingten Änderungen des EEG“. Die Solarbranche drängt allerdings weiterhin auf die Aufhebung des Deckels. Auch der VKU versteht nicht, warum der Solardeckel weiter besteht.

Bundesrat, Berlin – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Mit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes würden Realisierungsfristen für Ökostrom-Projekte verlängert, die sich aufgrund der Corona-Pandemie verzögern. Für die Bioenergie-Branche eine wichtige Änderung, da viele Betreiber aufgrund hoher Investitionen von Insolvenz bedroht gewesen seien. Ebenfalls wird mit der Novelle die bisherige Privilegierung von Bürgerwindparks abgeschafft, die zu Unsicherheiten am Markt geführt hatte.

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) kritisiert, dass erneut nicht die Chance genutzt wurde, den Solardeckel aufzuheben. LEE-Vorsitzender Reiner Priggen: „Es ist gut, dass der Gesetzgeber zugehört hat und Insolvenzen in der Bioenergie-Branche durch diese Mini-Novelle verhindert werden. Unverständlich bleibt weiterhin die Blockadehaltung der Union, die mit allen Mitteln Mindestabstände für Windräder durchboxen will und dafür die deutsche Solarbranche als Verhandlungsmasse einsetzt. Diese Erpressungstaktik schadet der Energiewende und gefährdet akut Arbeitsplätze.“

Der LEE NRW fordert eine weitergehende Novellierung des EEG noch vor der Sommerpause und führt zahlreiche Maßnahmen an. Darunter die

  • gesetzliche Festlegung zur Erreichung von 65 Prozent Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 und 100 Prozent bis 2050,
  • die umgehende Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels bei der Photovoltaik,
  • die Stärkung kommunaler und regionaler Wertschöpfung für einen akzeptanzfördernden und deutschlandweit ausgewogenen Windenergieausbau,
  • die Abschaffung der Deckelung der Flexibilitätsprämie bei der Bioenergie
  • sowie die Befreiung von Steuern und Abgaben auf den Strombedarf von Wärmepumpen.

Auch VKU vermisst Streichung des Deckels

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing hält die kurzfristigen Änderungen am EEG für richtig, vermisst aber die Streichung des Deckels: „Es ist richtig, dass die Bundesregierung hier kurzfristig notwendige Änderungen am EEG auf den Weg gebracht und der Gesetzgeber diese zügig beschlossen hat. So etwa sorgt die Änderung der Ausnahmen für die Bürgerenergie dafür, dass ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen abgeschafft werden. Diese Regelung war missbrauchsanfällig. Konsequent wäre es allerdings gewesen, wenn der Gesetzgeber die Definition von „Bürgerenergiegesellschaften“ insgesamt überarbeitet hätte. Denn nach wie vor besteht ein Missbrauchsrisiko. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vorteile sollten daher in der nächsten EEG-Reform 2020 neu geregelt werden, um der „echten“ Bürgerbeteiligung einen neuen Impuls zu geben.

Die beschlossene Verlängerung der Realisierungsfristen für bezuschlagte Projekte schützt Projektierer, deren Projekte sich aufgrund der Corona-Pandemie verzögern, vor Strafzahlungen und Zuschlagsverlust. Aus VKU-Sicht wäre zudem eine Ausweitung dieser Regelung auf die Ausschreibungsrunden der kommenden Monate zielführend gewesen.

Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens ist im EEG-Änderungsgesetz noch die Frist für die Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie durch Biomasse-Bestandsanlagen verlängert worden. Der VKU hatte dafür in der Vergangenheit intensiv geworben. Viele Anlagenbetreiber, die mit der Flexibilisierung ihrer Anlagen begonnen haben, können benötigte Anlagenteile aufgrund der Pandemie nicht rechtzeitig installieren. Ohne diese Fristverlängerung hätte die Gefahr bestanden, den Anspruch auf die Flexibilitätsprämie zu verlieren.

Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die Gelegenheit nicht genutzt hat, dem Ausbau der Solarenergie endlich den dringend benötigten Schub gibt, insbesondere durch die überfällige Streichung des 52-GW-Förderdeckels sowie durch ein Aussetzen der Degression für kleine PV-Anlagen für die Dauer der Pandemie.“

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