Knebelvertrag Energiecharta torpediert die Klimaziele

Kritiker fordern den Austritt der EU-Länder aus dem Vertrag

Kohlekraftwerk Niederaußem, RWE – Foto © Franziska Vogt für Solarify

Um die Klimaziele zu erreichen und den Klimawandel noch irgendwie in den Griff zu bekommen, muss die Gewinnung und Verbrennung von Öl und Kohle ein Ende finden. Danach müssten alle Staaten, die das Pariser Klimaabkommen unterschrieben haben, handeln. Der angekündigte Kohleausstieg in Deutschland ist da ein logischer Schritt. Doch die Bundesregierung will dafür den Kohlekonzernen hohe Entschädigungen zahlen. Die Kohle-Konzerne Leag und RWE sollen die enorme Summe von rund 4,35 Milliarden Euro erhalten. Warum?  Für das Portal energiezukunft  hat Nicole Allé nachgeforscht.

Einer der Gründe liegt wohl im Energiecharta-Vertrag (ECT), der den fossilen Energiekonzernen als Geheimwaffe dient. Denn mithilfe dieser Vereinbarung können Konzerne gegen Umweltauflagen und Klimamaßnahmen eines Staates klagen, wenn solche politischen Entscheidungen ihre Profite schmälern. Verhandelt wird nicht vor einem ordentlichen Gericht des Landes – sondern vor privaten und oft geheimen Schiedsgerichten im sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren (ISDS), das nur für transnationale Konzerne geschaffen wurde. Diese privat einberufenen Tribunale entscheiden, ob und wie viel Entschädigung einem Konzern zusteht.

Solche Schiedsgerichtsprozesse laufen oft über Jahre, allein schon die Anwaltskosten bewegen sich in Millionenhöhe. Für Juristen ist das ein äußerst lukrativer Geschäftszweig. So klagt bspw. der schwedische Energiekonzern Vattenfall bereits seit Jahren vor einem privaten Schiedsgericht in Washington gegen den deutschen Staat wegen des beschlossenen Atomausstiegs (siehe: solarify.eu/vattenfall-bundesrepublik-deutschland). Und der Energiekonzern Uniper mit Sitz in Deutschland verklagte den niederländischen Staat. Dieser hatte 2017 demokratisch entschieden, bis spätestens 2030 den Ausstieg aus der Kohle zu vollziehen.

Eine Vertragsklausel im aktuell beschlossenen Kohleausstiegsgesetz legt nahe, dass die deutsche Bundesregierung nun eine weitere Klage vor einem solchen Schiedsgericht verhindern will – und sich davon teuer freikauft. Denn wie die hohe Entschädigungssumme zustande kommt, ist bislang nicht transparent dargelegt worden. Juristen von der Klimaorganisation Climate Action Network Europe haben das geprüft: In einer Klausel des Gesetzestextes werden Klagen vor internationalen Schiedsgerichten ausgeschlossen. Das beträfe den tschechischen Eigner der Leag, der damit auf sein Recht, den deutschen Staat wegen des Kohleausstiegs vor einem internationalen Schiedsgericht zu verklagen, verzichtet.

„Lasst die Kohlekonzerne versuchen, ihre Entschädigungen einzuklagen, und dann soll das Gericht entscheiden. Am Ende wird es sowieso teuer“, kommentiert die Grünen-Europaabgeordnete Jutta Paulus im Interview mit zeitonline den Vorgang. Paulus sieht keinen Grund, warum die Bundesregierung von sich aus den Unternehmen vorab oder überhaupt Geld zusagen sollte. Sie bezweifelt die rechtliche Grundlage für solche Entschädigungen.

EU will Energiecharta einschränken – besser verlassen, sagen Kritiker

Die Prüfung des Energiecharta-Vertrags steht aktuell auf der Tagesordnung der EU. In dieser Woche hat der Europäische Rat der EU-Kommission das Mandat zur Neuverhandlung des Vertrags erteilt. Die Internationale Energiecharta trat 1998 in Kraft mit dem Ziel, den Schutz von Auslandsinvestitionen im Energiesektor zu garantieren. 53 Länder haben unterzeichnet, davon 27 EU-Mitgliedstaaten. Italien ist im Jahr 2016 ausgestiegen und hat nur noch Beobachterstatus.

In den letzten Jahren wurde in Dutzenden Verfahren mithilfe der Energiecharta Schadensersatz in Milliardenhöhe eingeklagt – mit Erfolg. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof EuGH im Jahr 2019 hatte die EU-Kommission deutlich gemacht, dass sie die im Rahmen der Energiecharta geschlossenen Investitionsschutzabkommen zwischen zwei EU-Staaten mit dem EU-Recht für nicht mehr vereinbar hält. Als ein Beispiel nannte sie die Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg. Aus Furcht vor einer Klage hatte die Stadt Hamburg die Umweltauflagen schließlich zugunsten des Konzerns und zum Nachteil von Umwelt- und Klimaschutz aufgeweicht.

Nach Meinung der EU sollte der Energiecharta-Vertrag nun angepasst und insoweit verändert werden, dass Klagen auf Entschädigungszahlungen gegen Staaten, die Gesetze zugunsten von Klima- und Umweltschutz erlassen haben, in Zukunft nicht mehr zulässig wären. NGOs, Umweltjuristen und Grünen-Politiker gehen weiter und fordern eine Abschaffung des Knebelvertrages. In einem Rechtsstaat hat ein solcher Vertrag nach Ansicht vieler Kritiker nichts mehr zu suchen.

Der Vertrag schützt bis heute alle Energieinvestitionen – doch das sind hauptsächlich immer noch Kohle, Öl und Gas – und konterkariert somit die Klimaziele. Statt in die Energiewende zu investieren, muss der Staat und somit der Steuerzahler klimaschädliche Energiegewinnung subventionieren. Das erscheint nicht erst im Hinblick auf Klimawandel und Klimakrise absurd. na

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