DWV: BMU verabschiedet sich von Nationaler Wasserstoffstrategie

Kritik am Referentenentwurf zur Umsetzung der EE-Richtlinie: E-Fuels chancenlos

Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV) kritisiert den BMU-Referentenentwurf zur Umsetzung der EE-Richtlinie vom 22.09.2020. Der aktuelle Entwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote gefährde hunderttausende deutsche Arbeitsplätze, die wirtschaftlichen Chancen einer breiten Markteinführung von Wasserstoff und das Erreichen der Klimaziele im Verkehr – so eine Medienmitteilung vom 02.10.2020.

Das BMU konzentriere sich nahezu ausschließlich auf die batterieelektrische Mobilität, so der DWV. Wesentlich zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr sei allerdings, dass auch der Anteil Erneuerbarer Kraftstoffe für nicht batterieelektrische Fahrzeuge erheblich zunehme. Doch solle dieser nach Sicht des BMU in den kommenden Jahren sogar sinken. Damit stehe der Entwurf im Widerspruch zu Vorschlägen aus Industrie und Wirtschaft, die eine stufenweise ambitionierte Steigerung der Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen und teilweise Unterquoten von grünem Wasserstoff beinhalten.

  • „Mit dem Referentenentwurf blockiert das BMU die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft und Brennstoffzellentechnologie, die durch die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) einen Schub bekommen sollte. So wird das Erreichen der ausgerufenen industrie- und klimapolitischen Ziele verhindert.
  • Erneuerbare strombasierte Kraftstoffe und Brennstoffzellenfahrzeuge sollen nach dem Willen von Ministerin Schulze keine Chance erhalten, um einen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele im Verkehr zu leisten.
  • Aber noch viel bedenklicher ist, dass das BMU die Beschlüsse des Kabinetts, des Bundestags und des Bundesrats zur nationalen Wasserstoffstrategie ignoriert.“

DVW-Vorstandschef Werner Diwald: „Das BMU schlägt damit de facto vor, dass in den kommenden fünf Jahren nichts bei der Treibhausgasminderung der Antriebsenergie im Verkehr geschehen soll. Der derzeitige Fahrzeugbestand mit rund 53 Millionen Benzin- und Dieselfahrzeugen wird praktisch nichts zum Klimaschutz beitragen können. Damit steht aber auch fest, dass weder die aktuellen Klimaziele noch die kürzlich in Brüssel angekündigten wesentlich ambitionierteren Ziele im Verkehr erreicht werden. Notwendig ist ein breiter, technologieoffener Ansatz und keine singuläre Fixierung auf nur eine Technologie mit dem hohen Risiko von Strafzahlungen, falls die Ziele nicht erfüllt werden. Hierdurch entsteht mehrfacher Schaden: Erstens finanziell durch den notwendigen Zukauf von Emissionsrechten anderer Mitgliedstaaten, zweitens durch die damit verbundenen wettbewerblichen Nachteile gegenüber den verkaufenden Mitgliedstaaten und drittens durch die ausbleibende Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft und der damit verbundenen Stärkung der Erneuerbaren Industrien“.

Das BMU plädiere zudem durch die Mehrfachanrechnung von elektrischem Strom für eine „Klima-Mogelpackung“. So soll fossiler Strom, der in der E-Mobilität genutzt wird, nur mit 40 Prozent seines CO2-Footprints und dann sogar zusätzlich vierfach auf das Ziel der RED II angerechnet werden. Durch diesen Trick, den das BMU vorsieht, werde der fossile Strom rechnerisch sogar besser als Erneuerbare Energien.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II,  2018/2001) soll den Anteil der Erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis 2030 erhöhen helfen. Die Richtlinie sieht deswegen ein verbindliches Ziel von mindestens 32 % Erneuerbarer Energien im Bruttoendverbrauch der Union vor. Dabei hat die Europäische Kommission anerkannt, dass Wärme und Kälte Schlüssel für die beschleunigte Dekarbonisierung des Energiesystems sind. Die RED II richtet sich deshalb erstmals direkt an den Wärmesektor. Wichtiger Bestandteil der Richtlinie ist die Erhöhung des verpflichtenden Anteils Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors auf 14 Prozent 2030. Den Weg dorthin skizziert der Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (handelsblatt.com/mobilitaetswende-batterie-statt-e-fuels-kritik-an-schulze-entwurf-fuer-Erneuerbare-energien-im-verkehr).

Der DWV fordert, dass der vorliegende Referentenentwurf des BMU zur nationalen Umsetzung der RED II umgehend grundlegend überarbeitet wird. Die gesetzliche Regelung müsse sicherstellen, dass für grünen Wasserstoff und seine Folgeprodukte in all ihren möglichen Anwendungen im Verkehr eine marktwirtschaftliche und nachhaltige industrielle Nachfrage erzeugt wird.

Verantwortungsvoller Klimaschutz geht anders. Die Bundesregierung hatte erst kürzlich angekündigt, über die europäischen Vorgaben hinauszugehen und für mehr Klimaschutz im Verkehr zu sorgen. Das BMU ist hier offensichtlich anderer Auffassung. „Zwischen dem Beschluss der Bundesregierung in der nationalen Wasserstoffstrategie, die RED II ambitioniert umzusetzen und globaler Technologiemarktführer der Wasserstofftechnologien zu werden, und der vom BMU vorgelegten Gesetzentwurf besteht ein direkter Widerspruch. Das ist aus Sicht des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Wirtschafts- und Industriepolitik nicht akzeptabel und wird der Vorbildfunktion, die Deutschland im Rahmen der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft hat, nicht gerecht“, so Diwald abschließend.

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