EU-Umweltrat gegen Obsoleszenz

Neuer Kreislaufwirtschaftsaktionsplan für EU-weites Recht auf Reparatur und längere Haltbarkeit von Produkten

Der EU-Umweltrat hat am 18.12.2020 unter Leitung von Bundesumweltministerin Svenja Schulze unter anderem seine Position zum Kreislaufwirtschaftsaktionsplan der EU Kommission beschlossen. Der Plan enthält laut einer Medienmitteilung zahlreiche Maßnahmen, um den Übergang hin zu einer ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft in der EU zu beschleunigen: unter anderem den verstärkten Einsatz des Recyklings, ein Verbraucher-Recht auf Reparatur für wichtige Elektrogeräte und ein stabileres, umweltfreundlicheres Geräte-Design.

Leuchtröhren- und Sparlampenschrott – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Die EU-Kommission wird die Positionierung des Rates berücksichtigen, wenn sie 2021 verschiedene, für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft relevante Rechtsvorschriften überarbeitet. Schulze: „Es ist uns gelungen, alle EU-Mitgliedstaaten hinter dem Ziel einer konsequenten Kreislaufwirtschaft zu versammeln. Mehr Recycling und weniger Ressourcenverbrauch sind zentrale Grundlagen für eine starke und nachhaltige europäische Volkswirtschaft.“

Der Umweltrat fordert die Kommission zum Beispiel auf, die Langlebigkeit von Produkten zu verbessern. Dazu soll die Kommission u.a. neue Ökodesign-Kriterien entwickeln und Informationsanforderungen vorschlagen, damit Verbraucher Produkte in Zukunft einfacher reparieren können. Das betrifft besonders IT- und Elektro-Geräte wie Smartphones, Tablets und Haushaltsgeräte. Zudem unterstützt der Rat Maßnahmen, um zu einem nachhaltigeren Umgang mit Kunststoffen zu kommen. Dazu zählt ein verstärkter Einsatz von Pfandsystemen, EU-weite Rezyklat-Einsatzquoten für bestimmte Produkte oder die zügige Beschränkung des Exports von Plastikabfällen in Drittstaaten.

Die EU-Kommission hatte den Kreislaufwirtschaftsaktionsplan im März 2020 veröffentlicht als wichtigen Baustein des European Green Deal. Er enthält 35 Maßnahmen, die darauf abzielen, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung zu entkoppeln und den Ressourcenverbrauch innerhalb der planetaren Grenzen zu halten. Damit soll er einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 leisten und dabei helfen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern.

Im Abfallbereich liegt der Schwerpunkt auf der weiteren Stärkung der Abfallhierarchie

  1. Abfallvermeidung,
  2. Wiederverwendung,
  3. Recycling,
  4. Sonstige Verwertung,
  5. Beseitigung.

Instrumente dafür sind die stärkere Anwendung der so genannten erweiterten Herstellerverantwortung, mehr Investitionen in hochwertige Sortier- und Recyclinganlagen in Europa oder die Förderung der Nachfrage nach hochwertigen Rezyklaten. Außerdem soll die Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen in der ganzen EU so schnell wie möglich beendet werden. Mehrere Staaten wie Deutschland haben bereits seit einigen Jahren ein Deponieverbot. Die Kommission wird nun nach und nach ihre Maßnahmenvorschläge für die Kreislaufwirtschaft vorlegen. Dazu gehören die Überarbeitung bestehender Rechtsvorschriften, neue Gesetzesvorhaben und auch neue Strategiepapiere. Dabei wird sie die Position und die Hinweise des Rates berücksichtigen.

Nachdem im Dezember 2020 schon der EU-Kommissionvorschlag zum neuen Batterierechtsrahmen vorgelegt wurde, werden 2021 u.a. die Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung, die Aktualisierung der Konzentrationsgrenzwerte für persistente organische Schadstoffe in Abfällen, die neue Initiative zur nachhaltigen Produktpolitik, die Initiative für recyclingfähige Elektronik sowie die Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie folgen. Sobald die Vorschläge der Kommission vorliegen, werden sie vom Rat der Mitgliedstaaten sowie vom EU-Parlament beraten

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