Regierung: Nichts „Belastbares“ über E-Fuels

„Keine belastbaren Angaben zu strombasierten Kraftstoffen“

Über den Verbrauch strombasierter Flüssigkraftstoffe im Verkehrssektor liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Da die Produktion solcher Kraftstoffe derzeit nicht über Demonstrations- und Pilotanlagen hinausgehe, gebe es keine belastbaren Angaben zu Produktionsmengen und -standorten, heißt es in der Antwort (19/25336) auf eine Kleine Anfrage (19/25328) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Zapfhähne – OME, H2, Solarstrom – Bild © MPI CEC

Strombasierte Flüssigkraftstoffe (sogenannte E-Fuels) werden nach Angaben der Fragesteller auf Basis von Wasserstoff, Strom und CO2 hergestellt. In welchem Ausmaß solche Kraftstoffe eingesetzt würden, entschieden die Kraftstoffanbieter in freiem Ermessen, teilt die Bundesregierung mit. Deshalb lasse sich nicht seriös abschätzen, in welchem Maße flüssige Kraftstoffe in Zukunft produziert würden. Momentan sei die Produktion dieser Kraftstoffe aufgrund des hohen Energiebedarfs kostenintensiver als die Produktion anderer erneuerbarer Kraftstoffe, heißt es in der Antwort weiter. (hib/CHB)

Aus der Antwort – keine exakte Angabe über den Kraftstoffbedarf in Deutschland für 2025 bis 2030

Von Januar bis Oktober 2020 sank der Absatz von Mineralölprodukten in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Vorjahresperiode um 9,2 Prozent. Für das Gesamtjahr 2020 liegen noch keine Daten vor.

Mehrere Studien prognostizieren abhängig von der Entwicklung und dem Hochlauf verschiedener Antriebstechnologien und noch zu ergreifenden regulatorischen Maßnahmen sehr unterschiedliche Gesamtenergie- und Kraftstoffbedarfe für die kommenden zehn Jahre. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher keine exakte Angabe über den Kraftstoffbedarf in Deutschland für 2025 und 2030 gemacht werden. Die Bundesregierung hat zur Festlegung der prozentualen Quoten, Obergrenzen und Mindestanteile für bestimmte Energieerzeugnisse zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Straßenverkehr im Jahr 2025 einen Kraftstoffverbrauch in der Größenordnung von 2100 PJ und im Jahr 2030 von 1800 PJ angenommen. Eine seriöse Abschätzung der Bruttoraffinerieerzeugung an Otto- und Dieselkraftstoffen ist nicht möglich. Sie hängt im Wesentlich von dem Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe biogener und nichtbiogener Herkunft sowie von den Preisen am internationalen Kraftstoffmarkt ab.

Zu den Verbrauchsmengen liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor. Da die Produktion strombasierter Kraftstoffe derzeit nicht über das Maß von Demonstrations- und Pilotanlagen hinausgeht und somit deren Anteil angesichts des hohen Energiebedarfes im Verkehr sehr gering ist, liegen der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen über aktuelle Produktionsmengen und Produktionsstandorte sowie zu Ein- und Ausfuhrmengen vor. Im Rahmen des Vollzuges der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung wurden durch das Umweltbundesamt im Jahr 2017 0,002 PJ und im Jahr 2018 0,004 PJ an strombasierten Kraftstoffen beschieden. Im Jahr 2019 wurden 0,002 PJ beantragt und aufgrund fehlender Vorlage von Nachweisen nicht beschieden.

Zentrales Instrument zur Förderung von erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehr ist die Treibhausgasminderungs-Quote des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Sie verpflichtet Kraftstoffanbieter, die Treibhausgasemissionen des gesamten in Verkehr gebrachten Kraftstoffs für den Straßenverkehr um einen gewissen Prozentsatz zu mindern. Zu Erfüllung der Quote stehen mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 („RED II“) im Verkehrsbereich auch flüssige strombasierte Kraftstoffe als Option zur Verfügung. In welchem Maße diese eingesetzt werden, entscheiden die Kraftstoffanbieter im freiem Wettbewerb im eigenen Ermessen. Der Einsatz hängt im Wesentlichen von den CO2-Vermeidungskosten der zur Verfügung stehenden Erfüllungsoptionen ab. Im Flugverkehr hat sich die Bundesregierung auf die Einführung einer energetischen Quote für strombasiertes Kerosin von 2 Prozent für 2030 verständigt, was bei einem aktuellen Verbrauch von 440 PJ etwa einer Menge von 9 PJ entspricht.

Erneuerbare Kraftstoffe werden international gehandelt. In welchem Maße flüssige strombasierte Kraftstoffe in Deutschland oder im Ausland produziert werden, kann derzeit nicht seriös abgeschätzt werden. Die Produktion dieser Kraftstoffe ist aufgrund des hohen Energiebedarfs kostenintensiver als die Produktion und Nutzung anderer erneuerbarer Kraftstoffe. Aufgrund der geringen Nachfrage geht die Produktion strombasierter Kraftstoffe derzeit nicht über Demonstrations- und Pilotanlagen hinaus.

Wirkungsgrad von E-Fuels bei 10 bis 15, bei Wasserstoff in Brennstoffzellen bei rund 26 und bei Strom in Elektrofahrzeugen bei rund 70 Prozent

Durch Umwandlungsverluste und bei der Produktion und dem Einsatz von flüssigen, strombasierten Kraftstoffen im Verbrennungsmotor liegt der Wirkungsgrad bei 10 bis 15 Prozent. Der Wirkungsgrad beim Einsatz von Wasserstoff in Brennstoffzellen liegt bei rund 26 Prozent und bei Strom in Elektrofahrzeugen bei rund 70 Prozent.

Grundsätzlich macht es die bis spätestens zum Jahr 2050 notwendige weitgehende Treibhausgasneutralität des Verkehrs notwendig, stromerzeugte Kraftstoffe im gasförmigen bzw. flüssigen Zustand auf Basis erneuerbaren Stromes herzustellen und diese dort einzusetzen, wo eine Elektrifizierung technisch kaum möglich oder unwirtschaftlich ist (v. a. Luft- und Seeverkehr, Teile des Schwerlastverkehrs).

Der Einsatz von strombasierten Kraftstoffen im Pkw-Bereich wird sich bis zum Jahr 2030 schrittweise, aber insgesamt noch auf niedrigem Niveau entwickeln. Das Ausmaß des Markteinsatzes wird sowohl von der Geschwindigkeit der Kostendegression bei der Herstellung dieser Kraftstoffe als auch vom regulatorischen Umfeld abhängen.

Kriterien zur Förderung der Nutzung flüssiger, strombasierter Kraftstoffe werden gemäß Artikel 28 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2018/2001 von der Europäischen Kommission bis spätestens zum 31. Dezember 2021 durch delegierten Rechtsakt erlassen. Die Bundesregierung wird die Kriterien durch eine Änderung der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung in nationales Recht umsetzen.

Um den Bedarf von 2 Prozent an Flugturbinenkraftstoffen zu decken, sind bei einem Verbrauch von 440 PJ etwa 5,4 Terawattstunden an Strom erforderlich. Dies entspricht

  • 1,35 GW an Windkraft bei 4.000 Vollaststunden (offshore),
  • 2,7 GW an Windkraft an Land bei 2.000 Vollaststunden,
  • 5,4 GW an Photovoltaik bei 1.000 Vollaststunden (Standort Deutschland) und
  • 1,35 GW an Biomassekapazität bei flexibler Einspeisung mit 4.000 Vollaststunden.

Die Klimabilanz von flüssigen, strombasierten Kraftstoffen hängt neben der Effizienz der Produktion auch von der Herkunft des Stroms ab. Zur Bewertung der Treibhausgasemissionen, auch beim Bezug von elektrischem Strom aus dem Netz, wird die Europäische Kommission gemäß Artikel 28 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2018/2001 entsprechende Kriterien bis spätestens zum 31. Dezember 2021 durch einen delegierten Rechtsakt erlassen.

Strombasierte Kraftstoffe, die derzeit auf die Treibhausgasminderungs-Quote des Bundes-Immissionsschutzgesetzes angerechnet werden, müssen die Vorgaben der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung einhalten. Nach § 3 Absatz 2 sind nur strombasierte Kraftstoffe anrechenbar, sofern ausschließlich erneuerbarer Strom nicht-biogenen Ursprungs für die Herstellung der Kraftstoffe ein-gesetzt wurde.

Um in Deutschland Mindestquoten für das Inverkehrbringen synthetischer Kraftstoffe zu erreichen, entsprechen die jeweils erforderlichen Mengen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe bei einem geschätzten Verbrauch von 440 PJ in Höhe von

  • 0,5 Prozent ab 2026 ≙ 2,2 PJ oder 50.000 t,
  • 1 Prozent ab 2028 ≙ 4,4 PJ oder 100.000 t
  • 2 Prozent ab 2030 ≙ 8,8 PJ oder 200.000 t

Nach den Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurden 2016 rund 394,7 PJ, 2017 rund 428,6 PJ, 2018 rund 440,3 PJ und 2019 rund 440,3 PJ in Verkehr gebracht. Von Januar bis Oktober 2020 sank der Absatz an Flugturbinenkraftstoffen in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Vorjahresperiode um 52 Prozent. Für das Gesamtjahr 2020 liegen noch keine Daten vor. Der Bundesregierung liegen keine Angaben über den Anteil an erneuerbaren Flugturbinenkraftstoffe vor.

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