Grünes Licht für Kostenteilung bei Kohlendioxidpreis

SPD: „Faire Aufteilung“

Der Ausschuss für  Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Bundestags hat – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG, 20/3172) gebilligt. Ab dem 01.01.2023 soll ein Stufenmodell die Aufteilung des Kohlendioxidpreises zwischen Mietern und Vermietern regeln. Bisher tragen die Mieterinnen und Mieter die Kosten allein.

Heizungssparschwein – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Wenn sie zuhause mit Öl oder Gas heizen, müssen sie seit 2021 einen zusätzlichen Kohlendioxidpreis zahlen. Künftig sollen die Kostenanteile entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und damit der energetischen Qualität des Gebäudes berechnet werden. Bei Nichtwohngebäuden soll zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden.

Das Stufenmodell werde für eine faire Aufteilung sorgen, zeigte sich ein Vertreter der SPD-Fraktion überzeugt. Auf Vermieterseite setzte es einen Anreiz zu energetischen Sanierungen und auf Seite der Mieterinnen und Mieter zu energieeffizientem Verhalten. Nach intensiven Verhandlungen sei der Entwurf nachgebessert worden.

Unter anderem sollen Brennstofflieferanten nun eine Informationspflicht haben, damit Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen können. In der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Gebäuden sollen die Vermieter außerdem 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen und nicht wie bisher geplant 90 Prozent. Ein entsprechender Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde vom Ausschuss mehrheitlich verabschiedet.

Eine Vertreterin der Grünen-Fraktion nannte den Entwurf die zweitbeste Lösung. Besser wäre es gewesen, die Kostenanteile auf Basis der Energiebedarfsausweise zu berechnen, aber diese seien bisher nicht rechtssicher ausgestaltet. Es brauche aber eine kurzfristige Lösung, um etwa Mieter in schlecht sanierten Gebäuden stärker zu entlasten. Ziel sei es, dass diese schnell saniert würden.

Die FDP-Fraktion wandte sich entschieden gegen die geforderte Aussetzung oder Abschaffung des CO2-Preises. Dieser sei das entscheidende Instrumentarium, um den Weg der CO2-Freiheit zu gehen. Das vorliegende Stufenmodell sei aus Sicht der FDP nicht optimal, aber Nichtstun sei auch keine Option, betonte ein Fraktionsvertreter. Er stellte aber klar, dass die FDP Nachbesserungen für sinnvoll erachtet.

Eine Abgeordnete der Linksfraktion kritisierte, dass auch mit dem neuen Gesetz ein Großteil der Kohlendioxidkosten von den Mieterinnen und Mietern getragen würden. Dies belaste die Menschen zusätzlich zur Steigerung der Energiekosten. Der Entwurf sehe auch nicht vor, dass der Preis entfalle, wenn ein Gebäude saniert sei. Einem Antrag (20/1329) der Linken mit der Forderung, den CO2-Preis nicht den Mieterinnen und Mietern aufzubürden, stimmte im Ausschuss jedoch keine der anderen Fraktionen zu.

In einer öffentlichen Anhörung des Bauausschusses hatten am 26.09.2022 auch zahlreiche Sachverständige Kritik an dem Gesetzentwurf geübt und unter anderem gefordert, die Energiebedarfsausweis zur Grundlage der Stufeneinteilung zu machen. (hib/JOH)

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