Schleswig-Holstein: CCS gesetzlich ausschließen
Schleswig-Holstein will CCS-Lager per Gesetz landesweit verhindern
Die schleswig-holsteinische Landesregierung will die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid im gesamten Landesgebiet gesetzlich ausschließen. Mit einem entsprechenden Beschluss erklärte das Kabinett am 17. 07. 2012 die Absicht, das CCS-Gesetz in den Landtag einzubringen. Diese Bekundung hat eine blockierende Wirkung: Sie sorgt dafür, dass gemäß dem Bundes-Kohlendioxidspeichergesetz in der Übergangszeit keine Anträge zur Einlagerung von CO2 bearbeitet werden müssen. Ohne die Absichtsbekundung könnten schon theoretisch mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes Anträge gestellt werden. weiterlesen…