Strompreisbremse ausgebremst

„Es muss gelten, dass vor allen Dingen bei Bestandsanlagen und auch bei Anlagen, wo bereits rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingegangen worden sind, Rechtssicherheit bestehen muss. Es ist wohl das wichtigste Signal der heutigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder hier im Bundeskanzleramt, dass in Deutschland bei Projekten mit rechtlich verbindlichen Verpflichtungen Rechtssicherheit für Investoren besteht – ein eindeutiges Signal von 16 Ländern und dem Bund.“

„Wir sehen als Länder – und hinsichtlich des Prüfungsbedarfs sind wir auch da einer Meinung – nämlich dass die steuerliche Frage mit in Betracht gezogen werden muss. In den kommenden Wochen werden dann auch die entsprechenden Prüfergebnisse Bund und Ländern vorliegen.“

Der Energiegipfel sei „ein weiterer Markstein im Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern in Kontinuität und auch in dem geordneten Verfahren, wie wir es über Monate hin angelegt haben“, stellte Lieberknecht fest, und: „Von daher sage ich: Die Energiewende ist zwischen 16 Ländern und dem Bund in guten Händen, und wir bringen sie weiter voran. Ich bin da ganz optimistisch.“

Albig: „Vorausgesetzter Rechtsrahmen gilt“

Torsten Albig nannte es „das entscheidende Signal, das von unserem heutigen Gespräch ausgeht: Ihr – all die, die in dieses Land, die in erneuerbare Energien investieren – könnt euch darauf verlassen, dass das, was ihr an Rechtsrahmen vorausgesetzt habt, auch gilt.“

Das sei ein klares und ein starkes Signal, und er freue sich sehr, „dass die Bundeskanzlerin sehr deutlich unterstrichen habe, dass das unverzichtbar für unseren Markt und für das Vertrauen in den Markt ist. Das ist bei der Fotovoltaik von Bedeutung, das ist bei Onshore von Bedeutung und das ist bei Offshore von Bedeutung. Investitionen, die bereits getätigt sind oder die bereits rechtlich verbindlich auf den Weg gebracht sind, können sich darauf verlassen, dass die Rahmenbedingungen stehen. Wir sind uns ganz sicher, dass damit die hier und da eingetretene Unsicherheit wieder aus dem Markt genommen werden kann, weil es für diese Unsicherheit keinen Anlass gibt.“