PV-Beschäftigtenzahlen sinken radikal

20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder wird die Bundesregierung ergreifen, um Bürgerenergiegesellschaften verstärkt dafür zu gewinnen, auch im Bereich Energieeffizienz zu investieren und so neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zusätzliche Betätigungsfelder im Sinne der Energiewende zu erschließen?

Der Bereich Energieeffizienz stellt grundsätzlich ein weiteres mögliches Betätigungsfeld von Bürgerenergiegesellschaften dar. Gleichzeitig unterscheiden sich mögliche Geschäftsmodelle von den bisherigen auf die Erzeugung erneuerbarer Energien fokussierten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung einen Diskussionsprozess im Rahmen der Plattform Energieeffizienz des BMWi eingeleitet, der Herausforderungen und Potenziale im Zusammenhang eines Engagements von Bürgerenergiegesellschaften im Bereich Energieeffizienz herausarbeiten soll. Teil dieses Diskussionsprozesses ist eine seitens des BMWi ausgerichtete Fachveranstaltung „Energieeffizienzgenossenschaften – Finanzierung von Energieeffizienz- Investitionen durch Bürgerhand?“, die im Oktober 2015 in Berlin stattfinden wird.

21. Welche Vertreter der Bundesregierung haben sich im Zuge der Novellierung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Union im Zeitraum von Anfang 2013 bis zur Verabschiedung der Leitlinien im April 2014 mit Vertretern der DG Wettbewerb und der DG Energy der EU Kommission getroffen und worum ging es inhaltlich bei diesen Treffen? (mit der Bitte um Nennung der Vertreter, der Termine und des Inhalts der Gespräche)

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Konsultationen der Europäischen Kommission mit den Mitgliedstaaten zur Novellierung der Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien die in diesem Verfahren üblichen zahlreichen Gespräche auf den verschiedenen Ebenen geführt und die relevanten Ausschüsse und Arbeitsgruppen wahrgenommen. Ausgangspunkt der deutschen Diskussionsbeiträge waren jeweils die zwischen Bund und Ländern vorab abgestimmten Positionen im Rahmen der offiziellen Stellungnahme im Konsultationsverfahren.

22. Welche inhaltlichen Positionen bezüglich der Einstufung des EEG als Beihilfe sowie der Verpflichtung zur Ausschreibung von Erneuerbaren Energien Anlagen haben die Vertreter der Bundesregierung dabei vertreten?

Ausgangspunkt der deutschen Diskussionsbeiträge, z.B. auch zur künftigen Ausschreibungsverpflichtung von Erneuerbaren-Anlagen, waren jeweils die zwischen Bund und Ländern vorab abgestimmten Positionen. Mit Blick auf Ausschreibungssysteme hat die Bundesregierung insbesondere die für die Mitgliedsstaaten notwendige Flexibilität bei der Ausgestaltung nationaler Fördersysteme hingewiesen. Hinsichtlich des EEG vertrat und vertritt die Bundesregierung bekanntlich die Auffassung, dass es sich nicht um eine Beihilfe handelt; eine diesbezügliche Klage Deutschlands gegen die Europäische Kommission vor den europäischen Gerichten läuft bereits.

23. War die deutsche Bürgerenergiewende explizit Thema dieser Gespräche und wenn nein, warum nicht?

Die Energiewende in Deutschland mit allen ihren verschiedenen Aspekten war und ist regelmäßig Thema in Gesprächen u.a. mit der Europäischen Kommission. Akteursvielfalt bei der Energiewende ist für die Bundesregierung ein zentraler Aspekt, der entsprechend thematisiert wurde.

24. Wie plant die Bundesregierung die Auswirkungen der Umstellung auf Ausschreibungen auf die Akteursvielfalt zu evaluieren?

Ist ein jährlicher Bericht zur Akteursvielfalt und Bürgerbeteiligung in der Energiewende geplant?

25. Welche Bedeutung hat die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Planungs- und Projektierungsphase von erneuerbaren Energien-Anlagen nach Auffassung der Bundesregierung für die weitere Entwicklung der Energiewende?

26. Wie bewertet die Bundesregierung den von Greenpeace Energy e.G. und DGRV eingebrachten Vorschlag einer Preis-Übertragungsregel aus dem regulären Bieterverfahren für Onshore-Windkraftanlagen auf Bürgerenergiegesellschaften und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ?

27. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmenden Akzeptanzprobleme des Ausbaus der Windenergie? Sieht sie in einer stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch in der Planungs- und Projektierungsphase eine Möglichkeit, wieder für mehr Akzeptanz zu sorgen und welche Schritte sind dort ggfs. geplant?

Die Fragen 24 bis 27 werden zusammen beantwortet.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien tragen dezentrale Bürgerprojekte und eine große Akteursvielfalt maßgeblich zur Akzeptanz der Energiewende bei. Insbesondere bei der Planung und Errichtung von neuen Windkraftanlagen an Land ist die Akzeptanz vor Ort besonders wichtig. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu dem Thema Akteursvielfalt/Bürgerenergie eine eigene Unterarbeitsgruppe im Rahmen der Plattform „Strommarkt“ eingesetzt. Die Arbeit dieser Arbeitsgruppe wird transparent im Internet dokumentiert. Hier wird die Frage, wie die Akteursvielfalt im Rahmen von Ausschreibungen erhalten werden kann, intensiv diskutiert. Auch der DGRV hat im Rahmen einer Sitzung dieser Unterarbeitsgruppe seinen Vorschlag einer Preis-Übertragung vorgestellt. Die Arbeit der Unterarbeitsgruppe ist noch nicht abgeschlossen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Ende Juli 2015 ein Eckpunktepapier zur Umstellung der Erneuerbaren-Förderung auf Ausschreibungen veröffentlicht und für zwei Monate zur Konsultation gegeben. Im Rahmen der Konsultation der Eckpunkte sind auch zahlreiche Fragen zu dem Thema Akteursvielfalt an die Akteure der Energiewirtschaft gerichtet. Die Antworten werden ausgewertet und in dem anschließend geplanten Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz berücksichtigt. Auch die Frage zur Evaluation der Ausschreibungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Akteursvielfalt wird im anschließenden Gesetzgebungsverfahren entschieden.

->Quellen: