EEG 2016 – verbesserungswürdig

Branche kritisiert Referentenentwurf der EEG-Novelle 2016

Auf Kritik aus der Branche stößt die EEG-Novelle aus dem BMWi, die im Sommer 2016 verabschiedet werden soll. Seit 29.02.2016 liegt die inoffizielle Version eines Referentenentwurfes vor. Im Kern soll die Förderhöhe für Neuanlagen auf Basis von Photovoltaik und Windenergie zukünftig durch Ausschreibungen ermittelt, der jährlichen Ausbau Erneuerbarer Energien gedeckelt und damit fossilen Energien ein fester Anteil an der Stromerzeugung garantiert werden.

Zwar habe es nach der Kritik am 2015 veröffentlichten Eckpunktepapier erste sinnvolle Korrekturen gegeben, so der Bundesverband Windenergie, doch der Referentenentwurf trage den Erfordernissen einer erfolgreichen Fortsetzung der Energiewende nicht ausreichend Rechnung. Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen gefährdeten die deutsche Windindustrie. Immer noch sieht der Entwurf vor, den Ausbau der Windenergie zu deckeln, und zwar in Abhängigkeit zum Wachstum der anderen regenerativen Energieformen. Demnach soll das Ausschreibungsvolumen pro Jahr maximal 2.500 MW (netto) betragen und sich konkret nach dem tatsächlichen Zubau der anderen Technologien und dem Rückbau bestehender Windenergieanlagen richten. Auch das scheinbare Zugeständnis an die Bürgerenergie in Form von besonderen Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften bliebe zu restriktiv und werde viele Akteure vom Markt ausschließen, warnt der BWE.

Unsicherheit in der Bioenergiebranche

Im Bezug auf die Bioenergie enthält der Entwurf den Vorschlag einer Verordnungsermächtigung, mit der das BMWi die Vergütungsbedingungen für Bioenergieanlagen durch die Einführung eines Ausschreibungsmodells neu regeln kann. Weiterhin könnte es mit der Novelle zukünftig möglich werden, dass sich auch bestehende Anlagen um eine erneute Vergütung bewerben können. Nach Auffassung der Bioenergieverbände weisen die Vorschläge grundsätzlich in die richtige Richtung, gehgen aber nicht weit genug. Eine Verordnungsermächtigung, die Entscheidungen zeitlich nicht eindeutig definiere, schaffe Unsicherheit in der Bioenergiebranche. Positiv zu werten sei, dass eine Sondervergütungsklasse für Anlagen zur Vergärung von Bioabfällen sowie für Güllekleinanlagen beibehalten werden soll.

Als Ende 2015 das Eckpunktepapier zur EEG-Novelle veröffentlicht worden war, kam Kritik an den Plänen der Wirtschaftskollegen auch aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Moniert wird fehlende Planungssicherheit sowohl für Bioenergiebestandsanlagen, als auch für Neuanlagen im Rahmen der in Aussicht gestellten Verordnungsermächtigung. Eine Bewertung des veröffentlichten Entwurfes im Bezug auf jede Erneuerbare-Energien-Form hat die Kanzlei von Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte veröffentlicht.

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