Berlin mit Energiewendegesetz

Bis 2050 klimaneutral

Um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für nachhaltigen Klimaschutz zu gewährleisten, erarbeitet das Land Berlin ein Energiewendegesetz (EWG). Wesentliche Elemente: CO2-Minderungsziele und ein Energie- und Klimaschutzprogramm. Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Stadt bis 2050 klimaneutral sein soll – das Ziel Klimaneutralität bekommt eine gesetzliche Grundlage. Auf dem Weg dahin sollen die energiebedingten CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 40, bis 2030 um mindestens 60 und bis 2050 um mindestens 85 Prozent im Vergleich mit 1990 reduziert werden.

Rauch-Wasserdampf-Fahne Kraftwerke Reuter-West und Müllverbrennungsanlage, Berlin - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft„Mit diesem ambitionierten Klimaneutralitätsziel reagiert die deutsche Hauptstadt wie viele andere internationale Metropolen, etwa Kopenhagen, Amsterdam und New York, auf die Gefahren des Klimawandels. Durch ein klimaneutrales Berlin wird die Umwelt entlastet, die Bürger werden nachhaltig geschützt und die Stadt als pulsierende Metropole wird noch attraktiver“, schreibt Lothar Stock, in der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verantwortlich für die strategische Entwicklung der Energie- und Klimaschutzpolitik.

S-Bahn-Gleise und Rauch - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft - 20140323„Fahrplan“ der Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik

Mit welchen konkreten Maßnahmen in welchen Handlungsbereichen – z.B. Energieerzeugung und -verteilung, Verkehr, Handel, Gewerbe und Handel, öffentlicher Sektor – diese Klimaschutzziele erreicht werden sollen, wird in einem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept dargestellt. Der Erlass dieses Konzeptes als „Fahrplan“ der Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik wird in dem Gesetzentwurf verpflichtend festgeschrieben. Das Konzept enthält einen Maßnahmenplan und wurde seit 2014 unter Einbindung der Öffentlichkeit erarbeitet. Grundlage waren die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Klimaneutrales Berlin 2050“.

Gute Beispiele

Ambitionierte Energie- und Klimapolitik setzt voraus, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht. Daher enthält der EWG-Entwurf auch eine Reihe von Vorbildverpflichtungen für den Senat und die Landesverwaltung. Unter anderem sollen sich die Gebäudesanierung: Baustelle in Berlin - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft 20140320Senats- und Bezirksverwaltungen so organisieren, dass sie ab 2030 CO2-neutral arbeiten. Wesentlich ist dabei die Sanierung des öffentlichen Gebäudebestandes. Das Sanierungskonzept für diesen Bestand wird Sanierungsziele für 2030 (Senkung des Endenergieverbrauchs um mindestens 20 Prozent gegenüber 2010) und 2050 (Senkung des Primärenergieverbrauchs um mindestens 80 Prozent gegenüber 2010) umfassen. Dafür sollen Sanierungsfahrpläne erarbeitet und umgesetzt werden. Zudem sollen bewährte Instrumente der Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik – z.B. die Klimaschutzvereinbarungen mit öffentlichen Unternehmen – verstetigt und methodisch fortentwickelt werden.

Klimawandel-Monitoring

KW Reuter West Berlin - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft 20140823_095152Einen weiteren Schwerpunkt des Gesetzentwurfes bildet die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Der Senat wird daher verpflichtet, die laufenden Bemühungen im Bereich Anpassung an den Klimawandel stärker zu bündeln und ein Klimawandel-Folgen-Monitoring einzurichten. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung erarbeitet derzeit ein Konsortium unter Leitung des Potsdam-Instituts für Klimaforschung (PIK) ein Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin (AFOK). Zur stärkeren Bündelung der bereits laufenden Bemühungen in diesem Bereich ist die Einrichtung eines Klimawandel-Monitorings vorgesehen, das Grundlage für entsprechende Strategien und Maßnahmen sein soll. Die Umsetzung des Konzepts wird mit Hilfe dieses neuen Monitorings laufend kontrolliert und bewertet. Daneben verankert das Gesetz auch die Themen Klimawandel, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel stärker in der Schulbildung.

Gebäudesanierung in Berlin - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft 20150225_121012Klimaverträglichkeit

Schließlich enthält der Gesetzentwurf noch Vorschriften für den Aufbau einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung mit Strom und Wärme sowie zur vermehrten Erzeugung und Nutzung von Erneuerbaren Energien an und auf öffentlichen Gebäuden sowie auf sonstigen öffentlichen Flächen im Land Berlin.

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