Linke: Regierung soll Kohleausstieg einleiten

III.

Der Deutsche Bundestag nimmt den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE für die Ausgestaltung des KohleausstiegsG zur Kenntnis, der als Debattenbeitrag für den Runden Tisch zum Kohlekonsens zu verstehen ist. Er besteht in folgenden Eckpunkten:

  1. Das KohleausstiegsG auf Grundlage des KohleausstiegsRG ist spätestens bis zum Juli 2017 zu verabschieden. Es beruht auf der Analyse, dass das EU Emi ssionshandelssystem bislang keine ausreichende Lenkungswirkung dafür entfaltet hat (und absehbar auch nicht dafür entfalten wird), der Energiewirtschaft einen adäquaten Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele abzuverlangen. Ein schrittweiser ordnungsrechtlicher Ausstieg aus der Kohle verstromung ist zudem erforderlich, damit die Bundesrepublik die Energiewende hin zu einer regenerativen Vollversorgung bis Mitte des Jahrhunderts in all den dafür erforderlichen Erzeugungs und Infrastrukturelementen vollziehen kann. Dieser Weg wäre Deutschland ansonsten aufgrund seiner umfangreichen Braunkohlevorkommen verbaut.
  2. Ab dem Inkrafttreten des KohleausstiegsG zum zweiten Halbjahr 201 7 werden entsprechend II.2. die Laufzeiten und Restrommengen aller Kohlekraftwerksblöcke begrenzt. D er letzte Kraftwerksblock ist spätestens 2035 abzuschalten.Dabei erhält jeder Kraftwerksblock ein Enddatum, zu dem er spätestens stillzulegen ist. Dabei gehen im Grundsatz ältere Kraftwerke eher außer Betrieb als jünger e, wobei höhere Wirkungsgrade bzw. weniger hohe CO2-Intensitäten, auch infolge von Wärmeauskopplungen, insoweit Berücksichtigung finden, als sich die ansonsten altersbedingte Reihenfolge zu Gunsten höherer Effizienz und zu Lasten weniger effizienter Anlagen ändern kann.
  3. Das maximale Betriebsalter von Kohlekraftwerksblöcken wird so ausgestaltet, dass zunächst bis 2025 all jene Blöcke vom Netz gehen, die 40 Jahre und älter sind. Für die anschließende Zeit wird das maximale Betriebsalter der verbliebenen Anlagen schrittweise so abgesenkt, dass spätestens im Jahr 2035 auch die derzeit jüngsten Kohlekraftwerksblöcke außer Betrieb gehen.
  4. Um dem seit Jahren wachsenden Stromexport entgegenzuwirken, wird mit Inkrafttreten des KohleausstiegsG ab dem zweiten Halbjahr 2017 die Menge des maximal erzeugten Stroms begrenzt, welche jeder Kohlekraftwerksb lock bis zu seiner endgültigen Abschaltung erzeugen darf (Reststrommenge).
  5. Die Reststrommenge wird für jeden Kohlekraftwerksblock anhand von Effizienz-Kriterien (elektrischer Wirkungsgrad /spezifischer CO2-Ausstoß /geeignete r KWK -Faktor) sowie unter Berücksichtigung der festgelegten Restlaufzeit festgelegt.
  6. Die Reststrommengen werden alle drei Jahre kostenlos an die Kohlekraftwerksblöcke in 3-Jahres -Budgets vergeben. Die 3-Jahres-Budgets dürfen so genutzt werden, dass die in einem einzelnen Jahr von einem Kraftwerksblock produzierte Strommenge den sich aus dem zugeteilten 3-Jahres -Budget ergeben den jährlichen Durchschnitt maximal um ein Fünftel überschreiten kann (Banking).
  7. Das 3-Jahres-Budget des Kraftwerksblocks insgesamt darf im Grundsatz nicht überschritten werden. Eine Überschreitung der maximal zulässigen Strommengen je Kraftwerksblock wird wirksam sanktioniert.
  8. Die zugeteilten Strommengen sind nicht handelbar. Sie können jedoch von den Betreibern hin zu Anlagen mit geringerer CO2-Intensität umverteilt werden, wobei der festgelegt e Abschaltzeitpunkt jedes Kraftwerksblockes unverrückbar bleibt.
  9. Der Ausstiegskorridor für Kohlekraft und der Ausbaukorridor für Ökostrom haben jederzeit die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland unter der Maßgabe zu gewährleisten, dass wesentliche Nettostromimporte genauso wenig nötig sind, wie Nettostromexporte. Dabei darf d ie Versorgungssicherheit auch in Zeiten von Dunkelheit und wenig Wind nicht gefährdet sein, in denen Windkraft und Photovoltaik kaum gesicherte Leistung direkt bereitstellen können. Bei der Beurteilung der Versorgungssicherheit ist der Bestand und notwendige Ausbau von Gaskraftwerken sowie Fortschritte in der Flexibilität des Stromsystems (Netze, Speicher, Lastmanagement, intersektorale Verbindung von Strom, Wärme und Mobilität, internationaler Verbund etc.) zu berücksichtigen. Die Sicherheit der Versorgung mit Strom und Wärme wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass der Kohleausstieg durch einen angemessenen Ausbau von Gaskraftwerken begleitet wird. Dafür hat die Bundesregierung u.a. durch eine geeignete Ausgestaltung des Marktdesigns Anreize zu schaffen. Zudem wird sie Maßnahmen ergreifen, um die regenerativ basierte gesicherte Leistung zu erhöhen und die Spitzen zu verringern. Dazu zählt neben dem Ausbau der regenerativen Erzeugung auch die Stärkung der erwähnten Flexibilitätsoptionen. Zudem wird jeder Erfolg beim Energiesparen diesen Weg erleichtern und preiswerter machen. Jeder Fortschritt bei Flexibilität und Speichern wird den Bedarf an fossil betriebenen Gaskraftwerken verringern.
  10. Die Aufteilung der Mittel des unter II. 7) angeführten „Strukturwandelfonds Kohleausstieg“ des Bundes in Höhe von mindestens jährlich 250 Millionen Euro auf die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen geschieht entsprechend der jeweils vom Kohleausstieg betroffenen Arbeitsplätze und unter Berücksichtigung der sonstigen Wertschöpfung in den Regionen. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die jeweiligen Länder und Kommunen in einem noch festzulegenden Verhältnis.
  11. Der unter II. angeführte staatliche Fonds zur Bewältigung der Folgelasten des Braunkohlebergbaus wird bei der Bundesregierung angesiedelt. In ihn werden die bisher gebildeten Rückstellungen der Betreiber von Braunkohletagebauen überführt. Zudem wird der Fonds aufgestockt durch eine Förderabgabe auf Braunkohle. Diese wird entsprechend § 31 Bundesbergesetz (BbergG) in Höhe von 10 Prozent des Marktwerts der Braunkohle bzw. eines vergleichbaren zugrunde zu legenden Wertes erhoben. Zu diesem Zweck wird § 151 Absatz 2 Nummer 2 BBergG gestrichen, der gegenwärtig aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum von der Förderabgabe ausschließt.

Berlin, den 14. April 2016
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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