Aus für Benzin und Diesel ab 2030

Bundesrat beschließt entsprechende Stellungnahme

Die Mehrheit der Bundesländer will ab ab 2030 keine neuen Benzin- und Diesel-Pkw mehr zulassen. Das hat der Bundesrat am 23.09.2016 in einer Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität“ beschlossen. Es seien „starke Anstrengungen aller Akteure erforderlich, um auf eine emissionsfreie Mobilität bis zur Mitte des Jahrhunderts hinzuwirken“, heißt es in dem Beschluss, der sich auch an die EU-Kommission richtet und verlangt, dass spätestens ab dem Jahr 2030 unionsweit nur noch emissionsfreie Pkw zugelassen werden“ sollen.

Bundesrat Berlin - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für SolarifyEin Antrag  für den Grünen-Bundesparteitag im November in Münster geht in die gleiche Richtung, er sieht vor, dass ab 2030 keine neuen Benziner oder Diesel mehr zugelassen werden. „Immer mehr Autos weltweit sind eine der größten Bedrohungen für das Klima und für die menschliche Gesundheit“, so die Begründung in dem Antrag. Zudem hätten die deutschen Autohersteller den Anschluss an die internationale Konkurrenz verloren. „Wir Grüne wollen, dass Deutschland vorangeht und das Jahr 2030 als Zeitpunkt definiert, ab dem kein Auto mit Verbrennungsmotor mehr neu zugelassen wird“ – siehe auch: solarify.eu/gruene-wollen-neue-benzin-und-dieselautos-verbieten.

verkehrsschild-verbot-fuer-diesel-foto-gerhard-hofmann-agentur-zukunft-fuer-solarifyEs gelte, „die bisherigen Steuer- und Abgabenpraktiken der Mitgliedstaaten auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Förderung emissionsfreier Mobilität auszuwerten und Vorschläge zum diesbezüglichen effizienten Einsatz von Abgaben und steuerrechtlichen Instrumenten zu unterbreiten, damit spätestens ab dem Jahr 2030 unionsweit nur noch emissionsfreie PKW zugelassen werden.“ Solarify dokumentiert den Bundesrats-Beschluss.

Folgt: Bundesrat Drucksache387/16