KfW: Verbesserte EE-Förderung

Ab 1,00 % effektiver Jahreszins

Seit dem 18.11.2016 gibt es im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (Programmnummer 270) einige attraktive Neuerungen, teilte die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) mit. Das separate Programm 274 wurde geschlossen und in das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard integriert.

Die Neuerungen:

  • Privatpersonen und andere Antragsteller, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, dürfen den Bruttokaufpreis inklusive Mehrwertsteuer finanzieren.
  • Modernisierungen werden finanziert, wenn sie zur Leistungs- oder Ertragssteigerung der Anlage führen.
  • Der Erwerb gebrauchter Anlagen wird finanziert, wenn diese nicht länger als 12 Monate am Stromnetz waren.
  • Mitfinanziert werden jetzt auch Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration Erneuerbarer Energien in das bestehende Energiesystem.
  • Es wird eine zusätzliche Laufzeitvariante mit 15 Jahren Zinsbindung eingeführt. Das ist zum Beispiel für die Finanzierung von Windparks interessant, für die 10 Jahre zu kurz und 20 Jahre zu lang sind.

Das Wichtigste des Programms 270 in Kürze

  • ab 1,00 % effektiver Jahreszins
  • Kredit bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
  • auch für große Unternehmen geeignet
  • langfristig günstige Zinsen bis zu 20 Jahre
  • PV-Anlagen werden ebenfalls im Programm 270 finanziert.

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard finanziert die KfW Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen:

1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2014 genügen.

  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft und Windkraft
  • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
  • Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
  • Batteriespeicher

2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien

3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus Eerneuerbaren Energien gespeist werden

4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die Erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren, zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung – außerdem Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung.

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Gebrauchte Anlagen außer Erwerb von Anlagen, die nicht länger als 12 Monate am Netz sind und wenn eine Leistungssteigerung durch Modernisierung geplant und die Anlage nicht bereits von der KfW gefördert worden ist
  • Treuhandkonstruktionen
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile.

Wer gefördert wird:

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  • Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller (die zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen).
  • Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
  • Freiberufler
  • Landwirte

Für Vorhaben im Ausland:

  • Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
  • In Deutschland tätige Freiberufler

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe

Und noch ein Tipp für Privatpersonen:

Solarthermische Anlagen zur privaten Selbstnutzung in Ein- und Zweifamilienhäusern werden mit den Förderprodukten Energieeffizient Sanieren – Kredit (151,152) und Energieeffizient Bauen (153) gefördert.

Wärmepumpen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.