Gesetzesrang für Klimaschutz

CO2-Emissionen sollen sinken

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 24.02.2017 ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit soll der CO2-Ausstoß bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent Prozent gesenkt werden. Zudem soll der Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien erhöht werden. Das Gesetz stieß auf Kritik seitens der Oppositionsparteien. SPD-Fraktionschef Ralf Stegner bezeichnete das Gesetz als „Meilenstein für unser Bundesland“.

„Die Küstenkoalition erfüllt mit dem vorliegenden Gesetz eines ihrer zentralen Projekte mit Leben: Wir verschaffen dem Klimaschutz Gesetzesrang; übrigens im Gegenzug zur Bundesregierung, die wir lange aufgefordert haben ein solches Gesetz vorzulegen“, sagte Energiewendeminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) in seiner Rede vor dem Landtag.

CO2-Emissionen runter! – Fotomontage © Solarify

CDU: „Unfrieden“

Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiner Rickers, warf der Regierungskoalition vor sie ziehe ihre Planungen ohne Rücksicht auf Verluste durch. Denn die Planungsvorgaben für Windkraftanlagen sorgten für Unfrieden in den Orten. Die Landesregierung unter Ministerpräsident Torsten Albig verliere mit ihrem Vorgehen die Akzeptanz der Bevölkerung. Ein FDP-Abgeordneter nannte das Gesetz „reine Symbolpolitik“. Der Piraten-Fraktionschef warf Habeck vor, er bringe durch den „rücksichtslosen Ausbau“ von Windkraftanlagen die Menschen dazu, dass sie Parteien wählten,  welche die Energiewende ablehnten.

Die Kieler Landesregierung versteht ihr Gesetz als „klares Signal, dass Schleswig-Holstein dem Klimaschutz Vorfahrt einräumt“, so Habeck. „Klimaschutz braucht Klarheit und Kontinuität. Wir verpflichten uns auf ehrgeizige und langfristige Ziele. Um sie zu erreichen ist klar: Wir müssen die Treibhausgasemissionen mindern und dafür den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strom- und im Wärmebereich konsequent vorantreiben“.

Pariser Klimaabkommen als Handlungsauftrag

Er betonte „Das Klimaabkommen von Paris ist für uns ein Handlungsauftrag, der mit Leben gefüllt werden muss und kein Abwarten duldet. Wir brauchen hier Kontinuität. Klimaschutz wird nur funktionieren, wenn er langfristig angelegt ist. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür die Grundlage“. Habeck bedauerte zugleich, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode kein eigenes Klimaschutzgesetz vorlegen will und dass der Klimaschutzplan der Bundesumweltministerin offenbar in der Ressortabstimmung versauere: „Die Lippenbekenntnisse der Bundesregierung in Paris nützen dem Weltklima erst mal nichts. Solange das so ist, muss der Klimaschutz allein aus den Ländern vorangetrieben werden“.

[note Zentrale Klimaschutzziele
Mit dem Klimaschutzgesetz will die Landesregierung zentrale Klimaschutzziele für das Land festschreiben. So sollen nicht nur die Treibhausgasemissionen entscheidend gesenkt werden. Bislang hat Schleswig-Holstein nach Angaben des Statistikamtes Nord die Treibhausgase um 25 Prozent verringert (Daten von 2014). Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien soll bis 2025 mindestens 37 TWh statt der bisher vorgesehenen 300 Prozent des rechnerischen Stromverbrauches erreichen. Über das Gesetz hinaus peilt die Landesregierung bis 2030 aber 44 TWh an.]

Vermiedene Netzentgelte abschaffen!

Der Kieler Landtag forderte die Landesregierung zudem auf, sich beim Bund für eine bundesweit einheitliche Belastung der Bürger bei den Netzentgelten einzusetzen. Bisher müssen die Schleswig-Holsteiner nämlich mehr zahlen als Bürger in anderen Bundesländern. Laut Habeck hat sich „im bundesweiten Vergleich der Netzgebiete bzw. Regionen seit mehreren Jahren zunehmend eine regionale Spreizung der Netzentgeltniveaus entwickelt – mit beträchtlichen Unterschieden: Die in Schleswig-Holstein gelegenen Netzgebiete weisen im bundesweiten Vergleich einen außerordentlich hohen Anstieg auf.“ Die 2005 eingeführte Netzentgeltsystematik habe mit der hohen Dynamik der Energiewende nicht Schritt gehalten. Dass die Kosten des verstärkten Ausbaus dezentraler Anlagen auf Basis Erneuerbarer Energien und die des bundesweit eingeleiteten Ausbaus der Stromnetze nicht bundesweit verteilt würden, sei nicht akzeptabel und dringend korrekturbedürftig. Die Kieler Landesregierung unterstütze daher das von der Bundesregierung eingeleitete Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung der Vermiedenen Netzentgelte.

Allerdings – so kritisierte Habeck – greife die Bundesregierung das Problem nicht auf. Schleswig-Holstein habe daher, gemeinsam mit den Ländern Thüringen und Bayern, über den Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Einführung einheitlicher Übertragungsnetzentgelte eingebracht, den habe der Umweltausschuss des Bundesrates am 23.02.2017 angenommen. Nach Habecks Einschätzung „könnte eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes in unserem Sinne die eingangs erwähnten Netzentgelte der Industrie-, Gewerbe- und Haushaltskunden in Schleswig-Holstein um 11 bis über 14 Prozent absenken.“

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