BMWi mit neuer Förderstrategie

„Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ sollen gezielt und gebündelt mehr Geld bekommen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 11.05.2017 die neue „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ vorgelegt. Laut einer BMWi-Medienmitteilung ordnet sie die haushaltsfinanzierte Energieeffizienzförderung neu und passt die inhaltlichen Förderschwerpunkte stärker an die aktuellen Anforderungen der Energiewende an.

So würden Hybridsysteme, die Erneuerbare Energien einbezögen, weiter gefördert, um den Übergang zu mehr Erneuerbaren im Wärmemarkt zu unterstützten, während die Förderung von Heizkesseln, die ausschließlich auf fossilen Energieträgern basieren, 2019 auslaufe.

BMWi-Staatssekretär Rainer Baake: „Die finanzielle Förderung von Energieeffizienz-Mmaßnahmen leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung unserer energie- und klimapolitischen Ziele. Mit der neuen Förderstrategie wollen wir die Beratungs- und Investitionsprogramme optimieren, indem wir sie klarer strukturieren und noch adressatengerechter ausrichten. Für jeden Adressaten soll das bestehende Förderangebot auf einen Blick erfassbar und leichter zugänglich sein. So wollen wir die Schlagkraft von Energieeffizienz-Maßnahmen deutlich erhöhen. Mit Ausstieg aus der Förderung von rein fossilen Heizungen in 2019 setzen wir zugleich eine wichtige Maßnahme des Klimaschutzplans 2050 um.“

Bis 2020 Reformierung

Nach dem Konzept der Förderstrategie werden die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise bis zum Jahr 2020 reformiert. Zudem werden vier klare Förderschwerpunkte gebildet. Diese sind: Energieberatung, energieeffiziente Gebäude und Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe sowie Wärmeinfrastruktur. Alle Förderangebote werden als modular aufeinander aufbauende Bausteine in diesen vier Förderschwerpunkten gebündelt mit der Konsequenz, dass bestehende Förderangebote zusammengefasst werden. So werden die zwei großen Förderprogramme im Gebäudebereich, d.h. das CO2-Gebäudesanierungs-Programm (KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt zur Fördersäule „Energieeffiziente Gebäude“ zusammengefasst.

Förderstrategie Energieeffizienz . Titel – BMWi

Die Programme im Einzelnen

Die künftige Energieeffizienzförderung soll die folgenden vier Fördercluster umfassen:

  • Strom sparen in privaten Haushalten
  • Energieeffiziente Gebäude
  • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
  • Wärmeinfrastruktur

Diese konsistenten, zielgruppenspezifischen und unbürokratischen Förderangebote seien zentrale Hebel, um die energieeffizienz-politischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Deshalb sei ein Leitbild entwickelt worden, wie die Fördermaßnahmen künftig auszugestalten seien. Um wirksamere Anreize für Fortschritte beim Energiesparen zu setzen, soll das Prinzip umgesetzt werden, „je ambitionierter die Investition, desto attraktiver das Förderangebot“. Zusätzlich soll die Förderung unbürokratischer gestaltet werden und klarer strukturiert werden, indem u. a. die Förderbausteine modular und kombinierbar aufgebaut und ein One-Stop-Shop eingerichtet wird. Dieser bündelt alle relevanten Informationen und begleitet interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Schritt für Schritt von der Erstinformation über das Energiesparen bis zur Umsetzung einer Fördermaßnahme. Für die Förderbereiche Gebäude sowie Industrie und Gewerbe soll die Förderung künftig aus drei aufeinander aufbauenden Modulen bestehen, je einem für

  • Beratung,
  • Einzelmaßnahmen – also z. B. Austausch ineffizienter gegen hocheffiziente Produkte, Prozesse oder Komponenten – sowie
  • systemische Maßnahmen wie Effizienzhäuser oder anspruchsvolle Effizienzsteigerungen in Gewerbe, Handel oder Produktionsprozessen.

Beratung

Das BMWi will Energieberatung in die Mitte der Gesellschaft bringen und sie dazu deutlich breiter aufstellen. Die Beratungsprogramme für Gebäudeeigentümer und für Wirtschaft und Kommunen werden modular aufgebaut und inhaltlich ausgeweitet, z. B. wird der gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan oder die Beratung zum Contracting in das Beratungsangebot integriert. Zudem wüerden die Anstrengungen zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in Beratungsprogrammen konsequent fortgesetzt.

Energieeffiziente Gebäude

Im Gebäudebereich will das BMWi u. a.

  • die bisherigen KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ und das „Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ in einem Programm zusammenführen,
  • die Förderung von Wärmeerzeugern, die ausschließlich auf fossilen Energieträgern basieren, auslaufen lassen, jedoch die Förderung von Hybridsystemen bestehend aus Anlagen zur Nutzung fossiler Brennstoffe und erneuerbarer Energien fortführen,
  • den Schwerpunkt der Förderung weiterhin auf den Bestand (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) legen und die Förderung energetisch anspruchsvoller Neubau – ten wie bisher fortsetzen.

Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe

Die Förderung von Effizienzinvestitionen in der Wirtschaft soll bei gleichem Fördermitteleinsatz deutlich effektiver für den Klimaschutz werden, d. h. die CO2-Einsparung pro Förder-Euro soll deutlich steigen. Zudem konzentriert das BMWi die Förderung von heute vier auf künftig zwei Programmtypen, und zwar

  • ein niederschwelliges Angebot, um insbesondere energieeffiziente Technologien in Anlehnung an das bisherige Querschnitts-Technologie-Programm (Basisprogramm) zu fördern, und
  • ein Förderangebot für Strom- und Wärmeeffizienzmaßnahmen mit systemischem Charakter mit quantitativen Mindestkriterien zur Energieeinsparung. Diese Förderung wollen wir sowohl als reinen Investitionskostenzuschuss (Klassikprogramm) als auch in der wettbewerblchen Förderung (Wettbewerbsprogramm) anbieten.

„Damit wird die Förderlandschaft für die Wirtschaft deutlich übersichtlicher. Zudem wird der Kreis der Antragsberechtigten vereinheitlicht“, so das BMWi.

Wärmeinfrastruktur

Die Förderangebote für große, gebäudeübergreifende Investitionen, also vor allem

  • Wärme- und Kältenetze sowie entsprechende Speicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, und
  • große Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie,

sollen in einer Fördersäule „Wärmeinfrastruktur“ gebündelt werden.

Und dann der übliche Vorbehalt: „Die Empfehlungen stehen unter dem Vorbehalt der haushalts- und beihilferechtlichen Umsetzbarkeit. Über die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Fördermaßnahmen wird im Verlaufe des Umsetzungsprozesses entschieden.“

Bundesverband Erneuerbare Energie: Keine neuen Steuermittel für fossile Energieträger

Der BEE begrüßt grundsätzlich die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte neue Förderstrategie für Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien. „Die Förderung ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechnik auslaufen zu lassen ist richtig und längst überfällig, dies muss auch für den fossilen Anteil bei Hybridanlagen gelten“, sagte Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) laut einer Medienmitteilung.

„Der Subventionierung des fossilen Zeitalters im Heizungskeller gehört so schnell wie möglich ein Ende gesetzt“, so Uphoff. Bis 2019 soll die Förderung fossil betriebener Heizungen auslaufen. Ein Fördersystem, das mit dem Klimaschutzplan 2050 im Einklang stehen will, darf zwar offen für alle Technologien, nicht aber für alle Brennstoffe sein. Auf dem Weg zu einer dekarbonisierten Wärme- und Kälteversorgung ist noch viel zu tun. Denn der Marktanteil von Öl-, Kohle und Gasheizungen liegt nach wie vor bei  85 Prozent. In den Jahren 2013 bis 2016 stieg allein der Anteil fossiler Öl-Brennwertheizungen aufgrund niedriger Erdölpreise von 6,7 auf knapp 10 Prozent an, zusätzlich begünstigt durch Steuermittel.

Der BEE kritisiert daher, dass das BMWi an der Förderung von Hybridheizungen festhalten will. „Bei zunehmender Erderhitzung den noch klimafeindlichen fossilen Teil der Hybridheizungen weiter mit Steuermitteln zu alimentieren, ist kontraproduktiv und führt nur dazu, dass die dringend erforderliche Energiewende im Wärmesektor verschleppt wird“, mahnt Uphoff. Hier gilt es, die vom BMWi ausgegebene Förderlosung „je ambitionierter die Investition, desto attraktiver das Förderangebot“ nur auf den Anteil der Erneuerbaren anzuwenden. Zumal auf dem Markt bereits Hybridanlagen angeboten werden, die rein Erneuerbare Energieträger einsetzen. So würde saubere Wärme und Kälte konsequent im Wettbewerb zu den fossilen besser gestellt werden. Das ist dringend geboten, denn 2016 war der Anteil Erneuerbarer Energien im Wärmebereich laut Bundesregierung sogar leicht rückläufig.

Positiv sieht der BEE die Pläne zur Förderung von Wärme- und Kältenetzen, entsprechender Speicher sowie großer Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie. Hier gilt es, möglichst zügig die haushalts- und beihilferechtlichen Fragen zu klären. „Gerade die Wärmeinfrastruktur bedarf langfristiger Planung, so dass es hier schnell zu einer Klärung kommen sollte, damit Energieversorger zügig in die Beantragung und Umsetzung gehen können“, sagt Uphoff.

Mit dem Anliegen der Strategie, die Förderung unbürokratisch und strukturiert zu gestalten, zeigt sich der BEE zufrieden. „Modulare und kombinierbare Förderbausteine verbessern den Zugang zu Fördermitteln“, betont Uphoff. Die Einrichtung eines internetbasierten One-Stop-Shops ist richtig. Er bündelt relevante Informationen und führt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Schritt für Schritt von der Erstinformation über das Energiesparen bis zur Umsetzung einer Fördermaßnahme. Die Neustrukturierung muss jetzt durch effektive Kommunikations- und Aufklärungsmaßnahmen, insbesondere für Handwerker, Berater und Planer begleitet werden. Die Förderung sollte daher unter dem Namen „Förderung für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien“ laufen.

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