EU-Parlament einigt sich auf ‘flexible’ EE-Ziele

Erneuerbare Energien: 35% Anteil bis 2030 

In einem weiteren Rechtsakt, der mit 492 Stimmen bei 88 Gegenstimmen und 107 Enthaltungen angenommen wurde, erklärten die Abgeordneten, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien im Jahr 2030 35% des Energieverbrauchs in der EU betragen soll. Außerdem sollen nationale Zielvorgaben festgelegt werden, von denen die Mitgliedstaaten – unter bestimmten Bedingungen – um höchstens 10% abweichen dürfen.

Verkehr: Moderne Biokraftstoffe, Palmöl-Verbot ab 2021 

Ab 2030 muss jeder Mitgliedstaat dafür sorgen, dass 12% der im Verkehr verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Der Anteil von sogenannten Biokraftstoffe der ersten Generation (aus Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen) sollte auf die Werte von 2017 bzw. auf maximal 7% im Straßen- und Schienenverkehr begrenzt werden. Die Abgeordneten fordern auch ein Verbot der Verwendung von Palmöl ab 2021.

Der Anteil der modernen Biokraftstoffe (die eine geringere Auswirkung auf die Landnutzung haben als Biokraftstoffe aus Nahrungsmittelpflanzen), der erneuerbaren Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, der fossilen Brennstoffe auf Abfallbasis und der Elektrizität aus erneuerbaren Quellen muss 2021 mindestens 1,5% betragen und bis 2030 auf 10% ansteigen.

Ladestationen

Bis 2022 sollen 90% der Tankstellen entlang der Straßen der transeuropäischen Netze mit Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sein, so die Abgeordneten.

Biomasse 

Die Abgeordneten verlangen, dass Förderregelungen für Erneuerbare Energie aus Biomasse so gestaltet werden, dass der umweltschädliche Einsatz von Biomasse zur Energieerzeugung nicht gefördert wird, wenn bessere industrielle Nutzungen oder Nutzungen als Ausgangsstoff zur Verfügung stehen, da der in Holz gebundene Kohlenstoff freigesetzt wird, wenn es zum Heizen verbrannt wird. Bei der Energieerzeugung sollte daher der Verbrennung von Holzabfällen und –rückständen Vorrang eingeräumt werden.

Selbst erzeugter Strom und Energiegemeinschaften

Das Parlament will sicherstellen, dass Verbraucher berechtigt sind, ihre selbst erzeugte und auf ihrem Grund und Boden verbleibende Elektrizität zu verbrauchen und Stromspeicheranlagen zu installieren, ohne Abgaben, Gebühren oder Steuern unterworfen zu sein. Das Verhandlungsmandat für die Abgeordneten fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, die bestehenden Hemmnisse für den Verbrauch von Energie, die in den eigenen Räumlichkeiten des Verbrauchers erzeugt wird, zu bewerten, diesen Verbrauch zu fördern und sicherzustellen, dass die Verbraucher, insbesondere die Haushalte, sich Gemeinschaften im Bereich Erneuerbare Energie anschließen können, ohne ungerechtfertigten Bedingungen oder Verfahren unterworfen zu sein.

Folgt: Nationale Pläne und die Rolle der EU-Kommission