Bis 2020 „mindestens 100.000 Ladepunkte zusätzlich“

FDP-Anfrage zweifelt an E-Mobilitäts-Politik der Regierung

Die „einseitige Konzentration auf lediglich eine Antriebsform“ sehen die Liberalen im Bundestag in der Begründung einer Kleinen Anfrage unter dem Titel „Innovative Infrastruktur – Chancen für den technologieoffenen Mobilitätsmix“ als „weder progressiv noch innovativ“ an und propagieren eine Mischung aus verschiedenen Antriebsformen mit unterschiedlichem Grad an Elektrifizierung. Darunter auch der Verbrennungsmotor, er könne durch weitere Effizienzgewinne oder die Nutzung synthetischer Kraftstoffe ebenso wie die Antriebsart Wasserstoff einen Beitrag zu klimaschonender Mobilität leisten. Ausschnitte aus den Antworten der Bundesregierung.

Berlin: Ladestation im Wartestand – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

„Die verantwortliche Politik kann nicht den Fortschritt der Entwicklung für die Zukunft vorhersehen, sie muss sie jedoch ermöglichen und befördern – ohne einseitige und vorschnelle Priorisierung von einzelnen Technologien.“ Zuerst fragen die FDP-Abgeordneten nach der Klimabilanz von Elektroautos, aber dazu kann die Regierung „aufgrund der unterschiedlichen Konfigurationen keine Aussage treffen“. Ihr Klimaschutzbeitrag sei abhängig von den Rahmenbedingungen über den gesamten Lebenszyklus und der Fahrzeugkonfiguration (vor allem der Größe der Batterie). Nähere Informationen seien auf der Internetseite des BMU abrufbar: Demnach liegen Elektroautos  über ein Fahrzeugleben hinweg bei den CO2-Emissionen unterhalb ihrer mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Pendants. Dieser Klimavorteil werde mit jedem Jahr, in dem die Energiewende im Strombereich voranschreitet, größer.

300 Mio.für Ladeinfrastruktur-Ausbau

Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur (AC- und DC-Ladeinfrastruktur) würden bis 2020 über die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ vom 13.02.2017 des BMVI 300 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um die Finanzierungslücke zu füllen. Der bedarfsgerechte Aufbau werde durch Festlegung technischer Anforderungen und regionaler Schwerpunkte (z. B. mit Hilfe eines Standorttools) sichergestellt.

Im „Nationalen Strategierahmen“ vom November 2016 sei für (die ursprünglich für 2020 angestrebte) 1 Mio. E-Fahrzeuge ein Bedarf von 36.000 Normal-Ladepunkte (N-LP) und rund 7.000 öffentlich zugänglichen Schnell-LP (S-LP) festgestellt worden. Darüber hinaus plane die Regierung, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur aufzubauen: So sollen bis 2020 „mindestens 100.000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zusätzlich verfügbar sein“ – davon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen.

„Die Netzintegration der Elektromobilität ist eines der zentralen Ziele im Bereich Mobilität in dieser Legislaturperiode,“ heißt es weiter in der Regierungsantwort. So lege das BMWi-Förderprojekt im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft“ einen Schwerpunkt darauf, Netzausbauhemmnisse abzubauen. Voraussetzung für die effiziente Netzintegration der Elektromobilität sei sicherer und zügiger Datenaustausch. Dieser ermögliche netzverträgliches Laden und erhöhe so nicht nur die Aufnahmekapazität der Netzinfrastruktur, sondern ermögliche auch ein komfortables und planbares Lademanagement für den Nutzer.

Zum Thema Quoten für Elektroautos, wie sie China momentan einführt, heißt es in der Antwort: „Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU für die Einführung einer angemessenen Quote für alternative Kraftstoffe und Antriebe, die erneuerbare Energien nutzen, eingesetzt. Außerdem hat die Bundesregierung mit ihrer Unterstützung der Forschungsförderung, den Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen (u. a. Ladesäulenverordnung, Elektromobilitätsgesetz) und dem Marktanreizpaket 2016 (Umweltbonus, Ladeinfrastruktur, steuerliche Anreize) die Weichen für den Markthochlauf der Elektromobilität gestellt. Dieses Anreizsystem sieht die Bundesregierung in der Gesamtbetrachtung zur Erreichung der Klimaziele als zielführend an.“

Altbatterien von Elektroautos können nach Angaben der Bundesregierung nachhaltig entsorgt oder wiederverwertet werden. Die Entsorgung werde durch das Batteriegesetz geregelt. Demnach stehe bereits ein etabliertes System zur Rückgabe und Behandlung auch von Batterien aus Elektrofahrzeugen zur Verfügung. Hersteller von Industriebatterien seien verpflichtet, den Vertreibern für zurückgenommene und den Behandlungseinrichtungen für dort anfallende Batterien eine kostenfreie Möglichkeit der Rückgabe anzubieten. Eine Beseitigung durch Verbrennung und Deponierung sei verboten.

Für Elektrofahrzeuge würden in der Regel Lithium-Ionen-Batterien eingesetzt. Um die darin enthaltenen Wertstoffe wiederzugewinnen, seien Recyclingverfahren entwickelt worden. Wenn also Batterien aus Elektrofahrzeugen künftig in großen Mengen zur Entsorgung anfielen, seien bereits entwickelte Verfahren verfügbar. Zudem würden Möglichkeiten einer Nachnutzung von ausrangierten Traktionsbatterien als stationäre Energiespeicher untersucht und teilweise auch schon in Projekten umgesetzt. (hib/PK)

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