Neues über DUH, Fahrverbote und Bußgelder

CDU will DUH Geldhahn zudrehen

Wenn es nach der CDU geht, soll die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kein Geld mehr vom Bund bekommen, zudem soll ihre Gemeinnützigkeit überprüft werden. Der eigentliche Grund ist der Dauerstreit um Diesel-Fahrverbote, meldet mit vielen anderen Medien die Tagesschau. Die Delegierten des Hamburger Bundesparteitages beschlossen gleich zwei einschlägige Anträge: Der erste zielt auf die Finanzierung der Organisation, der zweite auf ihren gemeinnützigen Status. Antragsteller: der Bezirksverband Nordwürttemberg und ihr Vorsitzender, Steffen Bilger, gleichzeitig Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium.

DUH – Fahrverbotsschild ‚Gilt für Diesel‘ – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Das TV-Magazin Monitor hat sich unter dem Titel „CDU und Dieselfahrverbote: Der Angriff auf die Umwelthilfe“ mit den Hintergründen in gewohnt hintergründiger und ironischer Weise beschäftigt: „Wenigstens weiß man jetzt endlich, wer der eigentlich Böse ist: die Deutsche Umwelthilfe und ihr Chef Jürgen Resch. Denn die hatten vor Gericht geklagt.“ Bilger zu Monitor: „Das Verhalten der Umwelthilfe ist reichlich daneben. Da wird nicht mehr differenziert, hat nichts mehr mit Verhältnismäßigkeit zu tun.“ Daher will die CDU die „Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe aberkennen“, ihr gleichzeitig die Möglichkeit zur Erhebung von Verbandsklagen nehmen. Für den Speyerer Staatsrechtler Joachim Wieland läuft da etwas falsch: „Die Automobilhersteller haben über Jahre hinweg Grenzwerte gebrochen. Die Politik hat zugeschaut, hat aus Rücksicht auf die Automobilindustrie nicht eingegriffen und jetzt, wo sich langsam irgend so etwas wie Zorn der Autofahrer entwickelt, da versucht man, diesen Zorn umzulenken. Weg von der Politik, weg von der Automobilwirtschaft, hin auf die Gerichte und die Deutsche Umwelthilfe.“ Monitor: Nirgendwo sonst sei die Dichte der Autokonzerne und ihrer Zulieferer so hoch wie in Nord-BW. Das führt von allein zur Spendenfrage – Monitor bekam heraus: Der Bezirksverband selbst habe zwar keine Spenden von der Autoindustrie erhalten. „Die Partei am Ende allerdings schon: Seit 2009 hat die CDU freundliche 6,3 Mio. Euro von der Autobranche gekriegt. Das aber habe nichts mit dem Antrag zu tun.“ Ein Schuft, wer Böses…

Rechtlich fragwürdig

Der beschlossene Antrag geht ziemlich weit, denn sowohl die Bundesregierung als auch die CDU-Fraktion sollten „darauf hinwirken, dass bereits etatisierte Mittel, die noch nicht verbindlich zugesagt wurden, mit einem Sperrvermerk versehen werden und in künftigen Haushalten keine Mittel mehr für die DUH etatisiert werden“. Noch schärfer der zweite Antrag: Der sieht die Überprüfung der Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe vor. Die CDU-Pläne stoßen aber auf Widerstand der SPD. Experten halten den Vorstoß der Christdemokraten für rechtlich fragwürdig, so das Handelsblatt. Die Wirtschaftszeitung weiter: „Dass sich die CDU mit ihren Plänen durchsetzt, ist mehr als unwahrscheinlich. Ohne den Koalitionspartner geht in der Frage nichts. Und der hat in Gestalt des SPD-geführten Bundesumweltministeriums bereits abgewunken. Über die Gemeinnützigkeit der Organisation entschieden ausschließlich die Finanzbehörden, sagte ein Ministeriumssprecher der „: „’Die CDU kann das fordern, aber nichts in die Wege leiten‘, sagte der Sprecher der Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. ‚Das entscheiden ausschließlich die Finanzbehörden‘. Das Ministerium wolle die Förderung der DUH nicht streichen: ‚Wir werden wie immer die Fördermittel projektbezogen anschauen und wie in der Vergangenheit bewilligen.’“ Etwas anderes wäre angesichts der geltenden Rechtslage auch nicht möglich.

Anfragen und Antworten:
1. Bußgelder bei Verstößen gegen Fahrverbote

Verstöße gegen streckenbezogene Fahrverbote werden mit 20 Euro Verwarnungsgeld bestraft, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5628) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4998) mit – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Ein Verstoß gegen ein streckenbezogenes Fahrverbot für LKW werde im Regelfall mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sanktioniert, heißt es in der Antwort. „Beschränkungen oder Verbote für Fahrzeuge sollen wegen der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 ?g NO2/m³ Luft im Jahresmittel überschritten worden ist“, heißt es in der Vorlage. Der EU-Grenzwert ist 40 ?g.

Ausgenommen von Verkehrsbeschränkungen und -verboten seien Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6. Darüber hinaus würden Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 von Verkehrsbeschränkungen und -verboten ausgenommen, „soweit diese weniger als 270 mg NOx/km ausstoßen“, schreibt die Regierung.

2. Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 – 2020“: Erst 935.000 Euro von 1 Mrd. abgerufen

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5625) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5170) weiter mitteilt, richtet sich das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 – 2020“ an Kommunen, deren Jahresmittelwerte 2016 und/oder 2017 den Grenzwert von 40 ?g NO2/m³ Luft überschritten haben. Nach den entsprechenden Listen des Umweltbundesamtes hätten rund 90 Kommunen im Jahr 2016 eine Überschreitung des Grenzwertes gemeldet. Nach dem derzeit aktuellsten Jahresmittelwert von 2017 überschritten noch 65 Kommunen den Grenzwert – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Von den seit November 2017 im Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 – 2020“ zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von einer Milliarde Euro seien bisher Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 236,5 Millionen Euro beschieden worden, schreibt die Regierung. Abgerufen worden seien bislang rund 935.000 Euro. Im Rahmen der Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme seien Maßnahmen mit einem Gesamtfördervolumen von rund 95,5 Millionen Euro beschieden worden. Davon seien bisher rund 384.000 Euro abgerufen worden. Von den laut Regierung bisher 31 eingegangenen Anträgen auf Nachrüstungen von Diesel-Bussen sei noch kein einziger auf der Grundlage des Sofortprogramms nachgerüstet worden.

Bei den Handwerker- und Lieferfahrzeugen kommen etwa 945.000 Fahrzeuge für die vom Bund geförderten Hardware-Nachrüstungen in den Städten und anliegenden Landkreisen mit Stickoxid-Grenzwertüberschreitung in Betracht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5621) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5235) hervor. Laut der Antwort geht die Regierung bei den schweren Kommunalfahrzeugen von etwa 28.000 Fahrzeugen aus, die für eine bundesgeförderte Hardware-Nachrüstung in den betroffenen Städten in Betracht kommen.

3. Keine Fahrverbote für Euro 6-Fahrzeuge

Nach Aussage der Bundesregierung werden Euro 6-Fahrzeuge generell von Fahrverboten ausgenommen, so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag aus der Antwort (19/5640) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4995) hervor. Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 werde die Kenntnis der Schadstoffklasse beziehungsweise deren Nachweis über den vorhandenen Eintrag der Emissionsklasse in den Fahrzeugpapieren reichen, um nach dem „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen zu bleiben, heißt es in der Antwort. Ein Nachweis-Verfahren für Fahrzeuge der Klassen Euro 4 und 5, dass sie einen Stickoxidausstoß von weniger als dem festgelegten Grenzwert von 270 mg/km aufweisen, auch wenn sie nicht nachgerüstet wurden, befinde sich derzeit in der Abstimmung, schreibt die Regierung. In der Antwort heißt es weiter, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe noch keine Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für ein Hardware-Stickoxid-Minderungssystem erteilt. Dem KBA lägen derzeit vier Anträge von zwei Herstellern vor (Stand 24. Oktober 2018). Zu keinem der Anträge lägen jedoch die entscheidungsrelevanten Dokumente bisher vollständig vor. Wenn dies der Fall sei, „entscheidet das KBA zügig“, schreibt die Regierung. (hib/HAU) 

Solarify meint: 20 Euro Bußgeld gegen Diesel-Fahrverbots-Sünder unterschreiten bei weitem den Verwaltungsaufwand und die Ermittlungskosten. Dass von dem mit einer Milliarde ausgestatteten „Sofort“-Programm bislang nicht mal ein Tausendstel abgerufen worden ist, empfiehlt die Lachnummer der heuteshow oder extra-3. Solides Regieren sieht jedenfalls anders aus. Die Überbringer schlechter Nachrichten hat man letztmals in der Antike umgebracht. Die CDU droht der DUH jetzt damit – übrigens eine gewohnte Polit-Reaktion: Als vor mehr als 30 Jahren der Diethylen-Glykol-Skandal der Weinpanscher herauskam, wurden die Medien dafür beschimpft…

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