Altmaiers neue Windkraft-Ideen

„Zustimmung zu neuen Windrädern erkaufen“ – Offshore-Vereinbarung

Am 27.02.2020 schrieb die Wochenzeitung Die Zeit (u.a.), in den festgefahrenen Konflikt zwischen SPD und CDU sowie Bund und Kommunen wegen der Abstandsregelung von Windgeneratoren zu Wohnsiedlungen komme „offenbar Bewegung“. Bundeswirtschaftsminister Altmaier wolle Kommunen mehr Entscheidungsspielraum geben. Doch daraus wurde nichts. Nun schlägt der Wirtschaftsminister finanzielle Vorteile für Kommunen und Anwohner vor – so das Nachrichtenmagazin Der SPIEGEL  am 12.05.2020.

Plakat am BMWi – ‚Hier wird an der Energiewende gearbeitet‘ – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Der Minister plädiere für günstigere Strompreise für Anwohner und Abgaben der Windmüller an die Kommunen in Höhe von mindestens 0,2 Cent pro Kilowattstunde, wie aus einem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgehe, so die Nachrichtenagentur dpa. Die Zahlungen der Betreiber an die Kommunen sollten verpflichtend sein – vergünstigte Stromtarife für Bürger ins Belieben der Unternehmer gestellt sein. Die Kommunen dürften frei über die Zahlungen (das BMWi rechnet je nach Standortgüte und Stromertrag mit rund 20.000 Euro im Jahr) verfügen.

Das BMWi-Papier geht nun an die Koalitionsfraktionen. Basis der Vorschläge ist ein von einem ein Forschungskonsortium im Auftrag des Ministeriums erarbeitetes Gutachten. Am Ökostromausbau hängt – so der SPIEGEL –  „die gesamte Energiepolitik der Bundesregierung. Ende 2022 soll das letzte Atomkraftwerk vom Netz gehen, derzeit wird zudem der Kohleausstieg bis spätestens 2038 organisiert. Bis 2030 soll der Ökostromanteil von zuletzt mehr als 40 auf 65 Prozent klettern, bei steigendem Stromverbrauch.“

Offshore-Vereinbarung abgeschlossen

Der Bund, die Küstenländer sowie die Übertragungsnetzbetreiber haben eine gemeinsame Offshore-Vereinbarung beschlossen. Im Nachgang zum Energieministertreffen in der vergangenen Woche (04.05.2020) konnten nun die letzten Arbeiten an der Vereinbarung abgeschlossen werden – so eine Medienmitteilung aus dem BMWi vom 12.05.2020:

„Die Offshore Vereinbarung wurde zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium sowie dem Präsidenten der Bundesnetzagentur und der Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zusammen mit den Energieministern der Küstenländer sowie den Geschäftsführern der beteiligten Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion und TenneT geschlossen. Mit der Vereinbarung verpflichten sich alle Beteiligten zu einer engen Zusammenarbeit, um den Windenergieausbau in der Nord- und Ostsee mit einer Kapazität von 20 GW bis zum Jahr 2030 zu realisieren. Mit dieser Offshore-Vereinbarung wird die Basis für die Anhebung des Offshore-Ziels von 15 GW auf 20 GW bis 2030 gelegt. Die konkreten Meilensteine und Zeitpläne (PDF, 92 KB) für alle Beteiligten stellen sicher, dass die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsschritte sowie der Bau der Anbindungsleitungen und der Offshore-Windparks Hand in Hand gehen.“

Konkret werde das BSH den Flächenentwicklungsplan bis Ende 2020 fortschreiben und damit die erforderlichen Flächen für 20 GW Windenergie auf See ausweisen. Die BNetzA hatte bereits die für die Anbindung dieser neuen Windparks erforderlichen Anbindungsleitungen im Netzentwicklungsplan 2019 bestätigt. Die Küstenländer würden die Genehmigungsverfahren zeitnah abschließen und die Übertragungsnetzbetreiber die Offshore-Anbindungsleitungen rechtzeitig in Betrieb nehmen, so dass der Strom aus den künftigen Windparks ohne Verluste abtransportiert werden könne.

Das BMWi wörtlich: „Mit dieser Offshore-Vereinbarung wird zudem eine Vorgabe aus dem Klimaschutzprogramm 2030 vom Oktober 2019 umgesetzt, eine verbindliche Vereinbarung mit den betroffenen Küstenländern sowie den Übertragungsnetzbetreibern als Voraussetzung für die Anhebung des Offshore-Ziels auf 20 GW zu schließen. Die Zeitziele werden künftig im Rahmen des Netzausbau-Controllings des BMWi regelmäßig überprüft. Hierdurch werden Verzögerungen frühzeitig aufgedeckt, sodass Maßnahmen schneller eingeleitet werden können, ganz nach dem Vorbild des bereits erfolgreich umgesetzten Controllings der Netzausbauvorhaben von Bund und Ländern vom letzten Jahr.“

 BDEW zur Offshore-Windkraft-Vereinbarung

Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, erklärte zur Vereinbarung: „Die Einigung ist eine gute Nachricht für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es ist sehr wichtig, das Ausbau-Ziel zeitnah anzuheben, da die Planungen der erforderlichen Netzanschlüsse jetzt beginnen. Die rechtzeitige Netzanbindung ist mit entscheidend dafür, ob die Ausbauziele erreicht werden können oder nicht. Positiv ist, dass künftig das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie direkt zuständig sein soll für die Prüfung und Genehmigung von Flächen für den Bau von Windparks auf See. Diese Kompetenz lag bislang bei der Bundesnetzagentur. Mit der Neuregelung kann das Verfahren zur Feststellung der Eignung von Offshore-Windpark-Flächen beschleunigt werden.“

Erforderlich sei allerdings eine Weiterentwicklung des Förderrahmens für Windenergie auf See, um die Realisierungswahrscheinlichkeit signifikant zu erhöhen und das erhöhte Ausbauziel zu erreichen. Ansonsten müsste der Höchstgebotspreis in der nächsten Ausschreibung auf 0 Cent pro kWh festgesetzt werden. „Der BDEW bietet mit seinem Modell der symmetrischen Marktprämie ein volkswirtschaftlich sehr kosteneffizientes Instrument zur Unterscheidbarkeit von Geboten, ohne dabei einen ruinösen Unterbietungswettbewerb anzureizen.“

->Quellen: