Finanzhilfe von NATURSTROM soll „52-GW-Deckel“ trotzen

NATURSTROM spannt Rettungsschirm für PV-Projekte von Bürgerenergie-Partnern auf

Seit Monaten blockiert die Bundesregierung die Abschaffung des sogenannten Solardeckels (auch „52-GW-Deckel“ oder „PV-Deckel“). Dabei handelt es sich um ein Relikt aus dem Jahr 2012, das besagt, dass deutschlandweit ab 52 Gigawatt installierter Solarleistung nur noch Anlagen ohne Förderung gebaut werden können. NATURSTROM hat sich nach Gesprächen mit seinen Bürgerenergie-Partnern deshalb entschlossen, einen PV-Rettungsschirm in Höhe von 30.000 Euro für die verbundenen Bürgerenergie-Gesellschaften aufzusetzen und kurzfristig finanzielle Hilfe zu leisten, sollte ein Schaden durch die Nichtabschaffung des PV-Deckels entstehen. Mit diesen Partnern betreibt NATURSTROM deutschlandweit lokale Regionalstromtarife und hat mit ihnen gemeinsam zahlreiche Wind-, PV-, Wärme- und Mieterstromprojekte umgesetzt. Der NATURSTROM-Rettungsschirm soll diese Bürgerenergiegesellschaften vor Ort bei ihren aktuellen Vorhaben unterstützen und Vorlaufkosten bei PV-Projekten, die durch den Solardeckel gefährdet sind, absichern, sodass Projekte in der Anfangsphase trotzdem vorangetrieben werden können.

PV in Altenmarkt,Alz unterhalb von Kloster Baumburg – Foto © Veronika Neukum-Hofmann für Solarify

Hintergrund und Problem

Der „52-GW-Deckel“ wird schon bald erreicht sein. Damit droht vielen aktuellen Solarprojekten das Förder-Aus. Trotz konkreter Zusagen der Bundesregierung, den Deckel abzuschaffen – beispielsweise im Klimaschutzprogramm 2030 aus dem letzten September –, besteht dieser weiterhin. Die CDU nutzt den Solardeckel als Druckmittel in Verhandlungen mit der SPD über Abstandsregeln für die Windkraft. Ein erneuerbarer Energieträger wird also gegen den anderen ausgespielt. Erschwerend kommt nun die Corona-Krise hinzu. Dies alles führt zu einer großen Unsicherheit bei PV-Projekten und unter Umständen sogar zum Stillstand.

„Im Vorfeld von PV-Projekten fallen oftmals kleinere Vorlaufkosten an, beispielsweise für Statikprüfungen oder Netzverträglichkeitsprüfungen. Der Spielraum in der Projektfinanzierung ist dabei meist klein – was besonders ins Gewicht fällt, wenn die Projektrealisierung wie jetzt mit dem Solardeckel gefährdet ist. Bei einigen befreundeten Bürgerenergieakteuren führt das zu der Überlegung, die eigene Projektentwicklung nicht weiter voranzutreiben. Hier helfen wir nun im Schadensfall finanziell aus, damit die geplanten Projekte nicht ins Stocken geraten“, sagt NATURSTROM-Vorstand Tim Meyer. „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Handlungsfähigkeit der dezentralen Akteure hat für NATURSTROM höchste Priorität. Auch wenn die Politik uns viele Steine in den Weg legt, müssen wir weiterkommen und uns gegenseitig unterstützen“, so Meyer.

Um Gelder aus dem Rettungsschirm zu erhalten, müssen PV-Projekte von NATURSTROM-Partner-Bürgerenergiegesellschaften bestimmte Kriterien erfüllen. „Abgesichert werden können vollständig oder teilweise Vorlaufkosten, die vor Baubeginn anfallen und deren Finanzierung durch den PV-Deckel akut gefährdet ist“, sagt Silke Bartolomäus, Teamleiterin Bürgerenergie und projektbegleitende Kommunikation bei NATURSTROM. Neben Statik- und Netzverträglichkeitsprüfungen könnten dies beispielsweise Kosten für juristische Gutachten, Baugenehmigungen oder ähnliches sein. „Pro Projekt kann NATURSTROM bis zu 1.500 Euro bei Dach-PV bzw. 3.000 Euro bei Freiflächen-PV übernehmen“, so Bartolomäus. Dabei handle es sich um eine freiwillige Unterstützungsleistung von NATURSTROM. Um die Hilfe zu erhalten, könnten Partner-Bürgerenergiegesellschaften eine Nachricht mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens sowie der Gefährdung durch den PV-Deckel an folgende Adresse schicken: buergerenergie@naturstrom.de.

->Quelle: Naturstrom.de/solardeckel-naturstrom-spannt-rettungsschirm-fuer-pv-projekte-von-buergerenergie-partnern-auf