Kein neues Privileg für die Industrie

vzbv legt Stellungnahme zur Ergänzung des BMWi zum Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) vor

Das Bundeskabinett hat am 23.09.2020 den Regierungsentwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2021 beschlossen. Dieser soll noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Nachgang eine Ergänzung des „EEG 2021“ vorgelegt und darin unter anderem die finanzielle Unterstützung der Herstellung von grauem und grünen Wasserstoff im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ präzisiert. Unternehmen sollen bei ihren Stromkosten zur Herstellung von Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dazu am 01.12.2020 eine Stellungnahme vorgelegt.

Erneuerbare Energien bei Nauen, Brbg. - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify 20180609

Erneuerbare Energien bei Nauen, Brbg. – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

„Mit dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums wird ein Strompreisprivileg für einen neuen Industriezweig geschaffen, das Verbrauchern vorenthalten bleibt. Die Vergünstigungen für die Industrie dürfen insgesamt nicht zu finanziellen Nachteilen für Verbraucher führen,“ sagt Thomas Engelke, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Faire Kostenverteilung bei der EEG-Umlage

So sollten nach dem Willen des BMWi Unternehmen bei ihren Stromkosten zur Herstellung von Wasserstoff weitgehend oder sogar vollständig von der EEG-Umlage befreit werden, teilweise unbegrenzt über das Jahr 2030 hinaus. Erneut solle über die „Besondere Ausgleichregelung“ (BesAR) ein Privileg für einen neuen Industriezweig geschaffen werden, das den Verbrauchern vorenthalten bleibe, kritisiert der Verbraucherschützer Engelke.

Zwar sollten die Verbraucher in diesem Fall nicht mit direkten Zusatzkosten über die EEG-Umlage belastet werden. Dennoch seien bei diesem Ansatz die Kosten nicht fair verteilt.

Wind- und Solaranlagen, die Strom ohne EEG-Vergütung erzeugen, entlasteten die EEG-Umlage für alle Stromverbraucher, auch für die privaten Haushalte. Werde dieser Strom aber bevorzugt für die Wasserstoffherstellung verwendet, stehe er dem allgemeinen Strommarkt nicht mehr zur Verfügung. Verbraucher hätten das Nachsehen. Private Haushalte müssten die Kosten der Besonderen Ausgleichsregelung der EEG-Umlage (BesAR) also nicht zusätzlich schultern, ihnen stehe dieses Instrument aber selbst nicht zur Verfügung, klärt Engelke auf.

Der vzbv stelle das Ziel, Strom für bestimmte Verwendungen der Industrie, in diesem Fall Wasserstoff, kostengünstig zur Verfügung zu stellen, nicht in Frage. Der vzbv fordere allerdings, dass der vergünstigte Strompreis zur Herstellung von grauen und grünen Wasserstoff nicht über die BesAR, sondern steuerlich finanziert werde.

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