Mobilitätspaket I umstritten

Steigerung des CO2-Ausstoßes um 3,3 Millionen Tonnen?

Die EU-Kommission will innerhalb der EU und mit dem Europäischen Parlament über die klimaschädlichen Auswirkungen von Bestimmungen des Mobilitätspakets I sprechen. Ein Schreiben der (rumänischen) EU-Verkehrskommissarin Adina V?lean an die EU-Minister bestätige laut Radio Bulgarien die Haltung Sofias, dass die alle 8 Wochen in ihr Ursprungsland vorgeschriebene Rückkehr von Lkw und die Regeln für den Kabotagetransport (Beförderungsdienstleistungen im Ausland) dem Green Deal und den Plänen für Klimaneutralität widersprächen.

Dieselauspuff eines spanischen Busses – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Das Mobilitätspaket I in Ausschnitten:

  • Künftig ist es in der EU ausdrücklich und absolut verboten, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Touren im grenzüberschreitenden Verkehr müssen so organisiert werden, dass Fahrer spätestens alle vier Wochen an den Unternehmenssitz oder ihren Wohnsitz zurückkehren können.
  • Bis spätestens 2025 müssen alle Lkw und Busse mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgerüstet sein.
  • Die Kabotagevorschriften werden reformiert. Beibehalten wird die Regelung, dass innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagebeförderungen durchgeführt werden dürfen. Anschließend muss aber eine sogenannte Cooling-Off-Zeit von vier Tagen eingehalten werden – gilz auch für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 t.
  • Um „Briefkastenfirmen“zu  verhindern, müssen alle Lkw alle acht Wochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren.

704 Tonnen zusätzliche Stickstoffoxide und 251 Tonnen Feststoffpartikel

Die Prüfung habe gezeigt, dass diese Vorschriften – vor allem die Rückkehrpflicht 3,3 Millionen Tonnen zusätzliche CO2-Emissionen pro Jahr verursachen könnten. Auch könnten bis zu 704 Tonnen zusätzliche Stickstoffoxide und 251 Tonnen Feststoffpartikel emittiert werden. Der Sender spricht von „den Bemühungen Bulgariens und anderer betroffener Länder, die Freiheit des Güterverkehrs zu verfechten.

Zu dem Ergebnis kommen der Deutschen Verkehrszeitung zufolge gleich zwei von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studien. Untersucht worden seien die Auswirkungen der regelmäßigen Rückkehrpflicht, und der Möglichkeit, dass Mitgliedstaaten die allgemeinen Einschränkungen der Kabotagebestimmungen auch auf den Kombinierten Verkehr anwenden können. Beides habe die Kommission nicht vorgeschlagen. Europäisches Parlament und die Mitgliedstaaten hätten diese Regeln in das Gesetzespaket eingefügt.

Die neuen Vorschriften könnten laut den beiden Studien dazu führen, dass Lkw im internationalen Straßengüterverkehr und im Kombinierten Verkehr jährlich rund 2,85 Milliarden Kilometer zusätzlich fahren – so die DVZ. Dadurch entstünden zusätzliche CO2-Emissionen in Höhe des jährlichen Ausstoßes aller Verkehrsmittel in Estland.

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