Berlin fördert energetische Gebäudesanierung

Und steigt bis 2030 aus der Kohle aus

Der Berliner Senat hat am 22.06.2021 die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe das Mandat zur Beauftragung der Investitionsbank Berlin (IBB) mit der Durchführung des neuen Förderprogramms „Effiziente GebäudePLUS“ zur energetischen Gebäudesanierung beauftragt. Das Förderprogramm soll einer Medienmitteilung des Berliner Presse- und Informationsamt ab Juli 2021 dazu beitragen, dem erheblichen energetischen Sanierungsbedarf des Berliner Gebäudesektors zu begegnen und dadurch langfristige Einsparungen von CO2-Emissionen im Sinne der Berliner Klimaziele zu erreichen. Der Programmstart wird im Juli erfolgen.

Energetische Haussanierung Berlin – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Senatorin Ramona Pop: „Wir müssen das Tempo beim Klimaschutz in den kommenden Jahren deutlich erhöhen. Der Gebäudesektor ist für rund die Hälfte der CO2-Emissionen im Land Berlin verantwortlich. Um die Klimaschutzziele Berlins zu erfüllen, müssen die Immobilien, die jetzt saniert werden, einen hohen Effizienzstandard erreichen. Mit unserem Förderprogramm geben wir Eigentümerinnen und Eigentümern einen finanziellen Anreiz, ihre Häuser nachhaltig und klimagerecht auf ein neues Level zu heben. Denn Energiesparen ist der einfachste und schnellste Weg, unser Klima zu schützen.“

Das Förderprogramm ist in fünf Fördermodule untergliedert. Diese reichen von Einzelmaßnahmen zum Wärmeschutz der Gebäudehülle, das heißt Dämmung der Außenwände oder Austausch von Fenstern durch Wärmeschutzfenster, über eine Förderung der Optimierung oder Erneuerung von Anlagentechnik wie Heizungs- und Lüftungsanlagen. Darüber hinaus ist ein Fördermodul digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung vorgesehen. Eine Förderung für entsprechende Maßnahmen wird grundsätzlich privaten Eigentümern und Eigentümerinnen von Wohn- wie Nichtwohngebäuden gleichermaßen zur Verfügung stehen. Allein die Fördermodule zur umfassenden Sanierung von Gebäuden zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe sowie zur Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans sind grundsätzlich nur für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden vorgesehen.

Die Fördersätze reichen je nach Maßnahme von 15 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Hinsichtlich des Umfangs der förderfähigen Maßnahmen sowie der einzuhaltenden technischen Mindestanforderungen wird auf den Anforderungen der Bundesförderkulisse aufgesetzt. Diese enge Verzahnung mit der Bundesförderkulisse wird es vielen Fördernehmerinnen und Fördernehmern erlauben, zusätzliche Bundesmittel in Anspruch zu nehmen.

Kohleausstieg bis spätestens 2030

Seit 2017 wird der komplette Kohleausstieg in Berlin konsequent vorangetrieben, das bekräftigt der aktuelle jährliche Bericht an das Abgeordnetenhaus zur Beendigung der Kohlenutzung in Berlin. Nachdem die Nutzung von Braunkohle bereits 2017 beendet worden ist, wirkt das Land Berlin gemeinsam mit den Kraftwerksbetreibern auf den Ausstieg auch aus der Steinkohle bis spätestens 2030 hin.

Kohlekraftwerk Reuter West, Berlin – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify .JPG

Allein durch das Ende der Braunkohlenutzung am Kraftwerksstandort Klingenberg und auch der Steinkohlenutzung am Standort Reuter können jährlich bereits mehr als 500.000 Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden. Das zusätzliche Einsparpotential durch den vollständigen Kohleausstieg wird auf weitere zwei Millionen Tonnen CO2 geschätzt.

Senatorin Regine Günther: „Berlins Kohleausstieg bis spätestens 2030 ist ein ambitionierter Plan, an dem wir intensiv arbeiten. Wir wollen und werden zeigen, wie klimaschonende Energieträger und innovative Technik die besonders schädliche Verbrennung von Kohle ersetzen kann – bis hin zum kompletten Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger, also auch perspektivisch aus Gas.“

Für den Ersatz der Kohle wird ein möglichst hoher Anteil an erneuerbaren Energie- und Abwärmequellen angestrebt, um die Berliner Fernwärme künftig nachhaltig und klimafreundlich zu erzeugen. Dieses Ziel soll durch das in der parlamentarischen Beratung befindliche Berliner Energiewendegesetz (EWG) gestützt werden. Die Gesetzesnovelle strebt für die Fernwärmeversorgung ab 2030 einen Anteil von mindestens 30 Prozent klimafreundlicher Wärme an. Mit Dekarbonisierungsfahrplänen sollen die Kraftwerksbetreiber verpflichtet werden darzustellen, mit welchen erneuerbaren Energie- und Abwärmequellen sie dieses Ziel erreichen. So wird sichergestellt, dass Kohle nicht lediglich durch Gas ersetzt wird.

Neben dem Berliner Kohleausstieg ist der bundesweite Kohleausstieg bis 2038 essenziell, damit Berlin seine Klima- und Umweltschutzziele erreichen kann. Denn der jahrzehntelange Braunkohleabbau in der Lausitz wird maßgebliche Auswirkungen auf Berlin haben, insbesondere was den Wasserhaushalt der Spree angeht. Berlin ist am Forschungsprojekt „Wasserwirtschaftliche Folgen des Braunkohleausstiegs in der Lausitz“ des Bundesumweltministeriums beteiligt, in dem vorhandene Prognose-Instrumente im Hinblick auf Kohleausstieg, Bergbausanierung und Klimawandel weiterentwickelt werden. Mit verbesserten Prognosen können valide Abschätzungen zur Entwicklung des Wasserhaushalts und den Auswirkungen auf das Berliner Gewässersystem und die Trinkwasserversorgung getroffen werden. Im Rahmen des Masterplans Wasser hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits erste Risikobetrachtungen – unter der Annahme mehrerer gestufter Szenarien zum Rückgang des Spreewassers – vorgenommen.

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