Einspeisevorrang
Der Einspeisevorrang bezeichnet den durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgeschriebenen Einspeisevorrang von erneuerbaren Energien. Der BEE argumentiert so: „Nicht ohne Grund haben die Väter des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einen so genannten Einspeisevorrang für regenerative Energien formuliert: Nur durch diesen kann den Erneuerbaren in einem Markt, der noch immer durch das Oligopol vier großer Konzerne geprägt ist, ein verlässlicher Stromabsatz und damit Investitionssicherheit verschafft werden. weiterlesen…
Der Strompreis ist das Entgelt für die Belieferung mit elektrischer Energie. Er setzt sich aus den Preisen für die Stromerzeugung und Stromlieferung, aus Abgaben und Umlagen sowie aus Steuern zusammen. Der Preis für die Stromlieferung als elektrische Arbeit wird weitgehend an den Großhandelsmärkten für Strom bestimmt, wie der European Energy Exchange (EEX), der deutschen Strombörse in Leipzig. Der Preis für die Stromerzeugung beinhaltet neben den Kosten der Stromerzeugung und den Kosten für CO2-Emissionsrechte auch den Gewinn des Stromerzeugers.