BGH: DUH kein Abmahnverein
„Endgültige Klarstellung zur ökologischen Verbraucherschutzarbeit“
„Bundesgerichtshof stellt klar: Ökologische Marktüberwachung der Deutschen Umwelthilfe ist rechtmäßig – Auch Automobilwirtschaft muss Kontrollen der Deutschen Umwelthilfe akzeptieren, wenn der Staat seiner Pflicht nicht nachkommt“ betitelte die Deutsche Umwelthilfe mit Genugtuung am 04.07.2019 eine Medienmitteilung über das BGH-Urteil. Die DUH begrüße die endgültige Klarstellung ihrer ökologischenVerbraucherschutzarbeit durch das oberste deutsche Gericht. Der erneute Versuch der Autoindustrie, der DUH die Klagebefugnis zu entziehen, sei endgültig gescheitert. Denn Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen seien wesentliche Informationen, die gemäß der Pkw-Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) erfolgen müssten. weiterlesen…
Das europäische Parlament hat sich am 03.10.2018 dafür ausgesprochen, den CO2-Ausstoß von Neufahrzeugen bis 2030 um 40% zu senken und den Marktanteil emissionsarmer, bzw. -freier Autos zu erhöhen. In dem Gesetzentwurf schlagen die Abgeordneten vor, die Emissionen der Flotte neuer Personenkraftwagen bis 2030 stärker zu senken als von der Kommission vorgeschlagen.
In Berlin werden derzeit regelmäßig die EU-Grenzwerte für Konzentrationen von Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Wie würde sich die Luftqualität in der Stadt verändern, wenn Diesel-PKW geltende Emissionsstandards einhielten? Forscher des
Stuttgart wird zahlreichen