BGH: DUH kein Abmahnverein
„Endgültige Klarstellung zur ökologischen Verbraucherschutzarbeit“
„Bundesgerichtshof stellt klar: Ökologische Marktüberwachung der Deutschen Umwelthilfe ist rechtmäßig – Auch Automobilwirtschaft muss Kontrollen der Deutschen Umwelthilfe akzeptieren, wenn der Staat seiner Pflicht nicht nachkommt“ betitelte die Deutsche Umwelthilfe mit Genugtuung am 04.07.2019 eine Medienmitteilung über das BGH-Urteil. Die DUH begrüße die endgültige Klarstellung ihrer ökologischenVerbraucherschutzarbeit durch das oberste deutsche Gericht. Der erneute Versuch der Autoindustrie, der DUH die Klagebefugnis zu entziehen, sei endgültig gescheitert. Denn Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen seien wesentliche Informationen, die gemäß der Pkw-Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) erfolgen müssten. weiterlesen…