BMU: CO2-Steuer doch nicht verfassungswidrig
Streit um Verfassungsmäßigkeit der Kohlenstoff-Bepreisung hält an
Das Bundesumweltministerium hat die in einem Bundestagsgutachten enthaltene Kritik am Modell einer CO2-Steuer samt Zweifeln an ihrer Verfassungsmäßigkeit zurückgewiesen und die CO2-Abgabe als grundgesetzkonform bezeichnet. Die von einem Wochenblatt geäußerte These, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stufe die Einführung einer CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme über eine Anpassung der bestehenden Energiesteuersätze als verfassungswidrig ein, beruhe auf einem Missverständnis, so des BMU am 09.08.2019 in einer Medienmitteilung. weiterlesen…
An Forderungen zur Einführung der CO2-Steuer kommt man längst nicht vorbei. Manche Staaten haben sie.
Die Zeiten für eine engagierte Klimapolitik waren selten besser als heute. Der zivilgesellschaftliche Druck auf die Politik steigt kontinuierlich. Auch aus der Wirtschaft werden die Stimmen lauter, die verlässliche Rahmenbedingungen fordern, um ihre Unternehmen zu einer emissionsarmen Wirtschaft zu transformieren. Ein Gastkommentar im
Eine CO2-Steuer wäre erst mal in Ordnung – später sollte aber der Emissionshandel eine größere Rolle spielen – sagt der Rat der Wirtschaftsweisen – einer
Der Leiter des
Fast zwei Drittel der Wahlberechtigten (62 Prozent) halten eine CO2-orientierte Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern auf Energie grundsätzlich für sinnvoll. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von
Der Internationale Währungsfonds will durch die Einführung einer weltweiten CO2-Steuer zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. IWF-Chefin Christine Lagarde und ihr Direktor für Fiskalpolitik, Vitor Gaspar, haben (bereits am 03.05.2019) vorgeschlagen, eine Abgabe von rund 70 Dollar (62 Euro) pro Tonne CO2 zu erheben. Der weltweite Ausstoß von Kohlendioxid sollte so bis 2030 um ein Drittel reduziert und die Ziele des Pariser Klimaabkommens eingehalten werden. Derzeit (31.05.2019) kostet das Emissionszertifikat 25 Euro je Tonne.
In ihrer Eröffnungsrede zum