Stimmen zum Kohleausstiegsgesetz: Zu spät, zu teuer
Kohleausstieg ist zu spät und zu teuer – Die nächste Bundesregierung muss nachbessern
Am 03.07.2020 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung verabschiedet. Nach und nach – bis spätesten 2038 – sollen Braun– und Steinkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Gleichzeitig bekommen die Lausitz, Mitteldeutschland und das rheinische Revier 40 Milliarden Euro Strukturhilfen – Geld für Bahn- und Straßenbau, neue Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Arbeitsplätze bei teils neu angesiedelten Behörden (tagesschau.de/inland/kohleausstieg). Kritik am neuen Gesetz und den Hilfen kommt von Umweltorganisationen wie BUND, DUH und BEE – Greenpeace demonstrierte an Reichstag und CDU-Zentrale. weiterlesen…
„Die lang verschleppte Entscheidung beim Kohleausstieg war ein überfälliger Schritt, sie ist aber leider nicht ambitioniert genug“,
Das Kabinett hat am 24.06.2020 den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken zur Kenntnis genommen und dessen Unterzeichnung zugestimmt. Bevor die Vertragsparteien unterschreiben können, muss der Bundestag das Kohleausstiegsgesetz beschließen und dem Vertragsentwurf zustimmen. Wie das
Eineinhalb Jahre ist es nun schon her, dass die Kohlekommission ein Konzept für den Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung vorlegte. Der Gesetzentwurf folgte erst Anfang 2020 (siehe:
Der Bundesrat sieht Änderungsbedarf am Gesetzentwurf zum Kohleausstieg, der das Ende der Kohleverstromung in Deutschland bis zum Jahr 2038 regeln soll. Ausdrücklich betont er – unter anderem – in seiner
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und das Saarland wehren sich jetzt gegen das Kohleausstiegsgesetz in der aktuellen Form. In insgesamt zwölf Punkten fordern die Länder in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, sowie die Regierungsfraktionen im Bundestag, CDU und SPD, Anpassungen am Gesetzentwurf. Der Brief ist auf den
Das Bundeskabinett hat am 29.01.2020 einer Medienmitteilung des Bundespresseamtes zufolge den Gesetzesentwurf zum Kohleausstieg beschlossen. Genau heißt die Vorlage, die jetzt in den Bundestag geht: „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“. Frei werdende CO2-Zertifikate sollen aus dem Markt genommen und durch den Kohleausstieg eventuell verursachte Strompreiserhöhungen für Verbraucher ausgeglichen werden. Ältere Beschäftigte sollen ein Anpassungsgeld für den Übergang in den Ruhestand erhalten. Schließlich wird das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verlängert und weiter einwickelt.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier sieht im Stilllegungspfad zum Kohleausstieg einen „Durchbruch“, der Kohlekompromiss werde so erfüllt. Doch für Klima und Gesellschaft ist der Plan ein Skandal. Sehenden Auges steuern wir damit auf eine Erderhitzung von vier Grad oder mehr zu – warnt das
Am 22.01.2020 hat das BMWi den Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetzes in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Der VKU hat dazu eine Stellungnahme eingereicht. Die Bundesregierung hätte die Möglichkeit gehabt, die Transformation zu einer sichereren und klimafreundlichen Energieversorgung erheblich voranzubringen, doch „das Gesetz bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück,“ so der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels.