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BBEn + BEE: „Atempause beim Kohleausstiegsgesetz f. Regelung zu mehr Teilhabe u. Beteiligung nutzen“
Der bereits öffentlich gewordene Referentenentwurf der Bundesregierung zum Kohleausstiegsgesetz hebt eine Privilegierung für gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaften nach dem EEG 2017 auf. Dass alle Bieter im Ausschreibungsverfahren für Windenergie an Land eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorlegen müssen, sei richtig und werde bereits seit 2018 so praktiziert. In einer gemeinsamen Pressemeldung vom 19.11.2019 zeigten sich der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) dennoch enttäuscht, dass die Bundesregierung es bisher vermeidet, echte Instrumente für mehr Teilhabe, Beteiligung und regionale Wertschöpfung vorzuschlagen. Es sei jetzt noch Zeit, hier Verbesserungen aufzunehmen. (Foto: „Energie in Bürgerhand!“ – © Naturstrom Bürgerenergie) weiterlesen…