pv magazine: Mieterstrom-Gesetz-Diskussion

Korrekturbedarf am Entwurf

Kritik, Unzufriedenheit und Nachbesserungsverlangen in Bezug auf den Entwurf des Mieterstromgesetzes aus dem Bundeswirtschaftsministerium überwiegen in den Stellungnahmen von Verbänden und Vereinigungen, auch wenn sie das Vorhaben generell begrüßen – schreibt Sandra Enkhardt auf pv magazine.

Die Erneuerbaren-Branche sei sich zwar einig, dass Mieterstrommodelle wichtige Bausteine für die Energiewende seien, sehe aber in den Details noch einigen Handlungsbedarf. „Mit einem Entwurf für ein Mieterstromgesetz sorgt das Bundeswirtschaftsministerium erneut für Verstimmung bei den Befürwortern einer schnellen, kostengünstigen und dezentralen Energiewende“, schreibe etwa Eurosolar. Die Vereinigung kritisiere, dass mit dem geplanten Gesetz die bürokratischen Hemmnisse für Photovoltaik-Mieterstrommodelle noch erhöht würden. Eurosolar beziehe dies vor allem auf die vorgesehenen Anforderungen an Abrechnungs-, Mess-, Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie die Begrenzung von Mieterstrommodellen auf einzelne Gebäude. Auch die Deckelung der Förderung auf jährlich 500 Megawatt kritisiere Eurosolar scharf. „Jede Form einer solchen Deckelung erschwert die Planbarkeit und erhöht somit die Unsicherheit auf Seiten der Kommunen, Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften und der Vermieter.“

PV-Dach-(Mieterstrom-)Anlage am Berliner Ostkreuz – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Änderungsbedarf an dem Gesetz sieht laut Enkhardt „auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Er hält ebenfalls die Beschränkung des Photovoltaik-Mieterstrommodells auf ein Gebäude für wenig sinnvoll. ‚Wenn in einem Wohnkomplex das Vorderhaus Mieterstrom machen kann, das Hinterhaus aber aus derselben Anlage nicht versorgt werden darf, ist das dem Verbraucher wenig vermittelbar. Die Nutzung des Stroms muss auch in angeschlossenen Nachbargebäuden möglich sein‘, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Es müsse das Beladen von Elektroautos etwa über eine Wallbox über das Mieterstrommdell ermöglicht werden.“

Der Gesetzesentwurf bringe aus Sicht des bne dennoch einen deutlichen Schub für die dezentrale Energiewende. „Um den absehbar steigenden Strombedarf auch für Wärme und Verkehr zu decken, brauchen wir viel mehr erneuerbare Energien. Gerade in Städten liegt noch sehr viel Potenzial für Eigenverbrauchslösungen auf Basis von Photovoltaik, dessen Nutzung bisher durch fehlende Regelungen eingeschränkt war“, so bne-Geschäftsführer Busch. Weiteren Änderungsbedarf sehe der Verband dagegen beim Thema Messstellenbetrieb. Der vorgelegte Entwurf sehe den Betrieb aller an das Smart-Gateway angeschlossenen Messeinrichtungen durch den Messstellenbetreiber des Summenzählers vor. Diese Vorgabe sei nicht notwendig, da grundsätzlich moderne Messeinrichtungen verschiedener Anbieter auch mit jedem Gateway kompatibel sein sollten. „Hier wird durch die Hintertür und ohne jeden Grund die freie Wahl des Messstellenbetreibers eingeschränkt“, erklärt Busch. Er fordert zudem weitere Reformen. So müssten Anreize für die Flexibilisierung geschaffen sowie die Eigenerzeugung in ein Gesamtkonzept für die Wärmebereitstellung und die Mobilität eingebunden werden. „In weiteren Schritten müssen wir die Umlagebelastung des Strompreises angehen und die Netzentgeltstrukturen an das sich ändernde energiewirtschaftliche Umfeld anpassen“.

Enkhardt weiter: „In der fehlenden Einbindung von Quartierslösungen in den Mieterstromentwurf sieht auch Greenpeace Energy eines der größten Hindernisse, um die Potenziale beim weiteren Ausbau zu heben. Auch sei die vorgesehene direkte Förderung für Photovoltaik-Mieterstrom weiterhin eher eine Benachteiligung im Vergleich zum Eigenverbrauch. So sei geplant, bei den Mieterstrommodellen bei jeder eingespeisten Kilowattstunde pauschal 8,5 Cent EEG-Vergütung abzuziehen, während bei der Eigenversorgung bei Photovoltaik-Anlagen ab zehn Kilowatt Leistung nur 40 Prozent EEG-Umlage – etwa 3,0 Cent pro Kilowattstunde – auf den selbstverbrauchten Strom gezahlt werden müssten. ‚Dieser höhere Abzug ist nicht plausibel. Damit verfehlt das Ministerium das Ziel, beide Erzeugungsmodelle gleichzustellen‘, sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy. Zudem fordert die Energiegenossenschaft, auch bereits bestehenden Mieterstromprojekten die Förderung zu gewähren.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordere eine Nachbesserung bezüglich der Geleichstellung von Mietern und Hauseigentümern. Insgesamt sehe er zwar das Potenzial, dass künftig rund 3,8 Millionen Haushalte mit günstigem Mieterstrom versorgt werden könnten, aber  „jetzt muss es losgehen: 100.000 Mieterstromhaushalte bis 2019 wären ein erstes Signal dafür, dass die geplante Regelung auch greift“, fordere Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim vzbv.

Das BMWi will das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden lassen: Bereits Ende April soll es im Bundeskabinett beraten und noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.

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