EU-Leitlinien für Erneuerbare Energien

Ökologische Anforderungen geschützter Arten und Lebensräume frühzeitig berücksichtigen

Im Rahmen des „EU-Aktionsplans für Natur, Mensch und Wirtschaft“ hat die Europäische Kommission am 08.05.2018  zwei Leitfäden zu Energieübertragungsinfrastruktur und Wasserkraft veröffentlicht. Diese erläutern die Schritte, die im Rahmen der EU-Naturschutzvorschriften bei der Vorbereitung solcher Energieprojekte erfolgen müssen. Ziel ist es, die Biodiversität (Vogelschutzrichtlinie und Habitat-Richtlinie) vor Ort zu verbessern und gleichzeitig eine sichere, nachhaltige und erschwingliche Energieversorgung in ganz Europa zu gewährleisten.

EU-Leitfaden zu Energieübertragungsinfrastruktur © ec.europa.eu

Karmenu Vella, Kommissar für Umwelt, Fischerei und maritime Angelegenheiten, erklärte: „Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass die EU-Naturschutzvorschriften der Natur, den Menschen und der Wirtschaft zugute kommen. Die Leitfäden enthalten praktische Empfehlungen, um sicherzustellen, dass die Entwicklung erneuerbarer Energien keine weitere Bedrohung für unsere Arten, Lebensräume und Natura-2000-Gebiete darstellt. Indem sie es allen, die an der Vorbereitung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien beteiligt sind, ermöglichen, die Umwelt frühzeitig zu berücksichtigen, werden sie Projekte fördern, die mit der Natur arbeiten und nicht gegen sie.“

Die Leitfäden richten sich in erster Linie an nationale Behörden und Akteure, die an der Planung und Genehmigung von Energieprojekten beteiligt sind. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, die ökologischen Anforderungen geschützter Arten und Lebensräume frühzeitig zu berücksichtigen und, wo immer möglich, Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Erhaltung einzubeziehen.

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