BMWi: Kosten für LNG-Leitungsbau auf Netznutzer abwälzen

Geplante Subventionen für Fracking-Gas-Terminals stoßen bei NGO auf Widerspruch

Das BMWi verföffentlichte jetzt seine Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland. Dessen marktwirtschaftlicher Ausbau sei ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Kern dieser Artikelverordnung sei  es, die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Errichtung der LNG-Infrastruktur zu verbessern. Die Fernleitungsnetzbetreiber werden durch eine Änderung der Gasnetzzugangsverordnung verpflichtet, die erforderlichen Leitungen zwischen den neuen Anlagen und dem Fernleitungsnetz zu errichten und die LNG-Anlagen an das Fernleitungsnetz anzuschließen.

Öl- und Gaslager im Hafen von Barcelona – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Die Diversifizierung der Energieversorgung ist ein wichtiges Anliegen und LNG-Importe können dazu einen Beitrag leisten. Minister Altmaier legt bereits am 12.02.2019 ein Eckpunktepapier für einen regulatorischen Rechtsrahmen für LNG-Infrastrukturprojekte in Deutschland vor. Die Eckpunkte sehen eine Änderung des Energiewirtschaftsrechts vor. Hierdurch sollen die Fernleitungsnetzbetreiber dazu verpflichtet werden, die erforderlichen Leitungen zwischen den LNG-Terminals und dem Fernleitungsnetz zu errichten und die LNG-Terminals an das Fernleitungsnetz anzuschließen. Damit soll der schnelle Marktzugang von LNG in Deutschland ermöglicht werden.

Durch „intelligente Synchronisierung des Baus der Anlage mit der Errichtung des Netzanschlusses und durch eine angemessene finanzielle Kostenbeteiligung des Anlagenbetreibers“ werde sichergestellt, dass ausschließlich tatsächlich benötigte  Leitungen gebaut würden. Die Kosten der Fernleitungsnetzbetreiber dafür würden als „Investitionsmaßnahme nach der Anreizregulierungsverordnung eingeordnet“. Damit werde sichergestellt, dass diese Kosten „ohne Zeitverzug in die Gasnetzentgelte eingebracht und auf die Netznutzer gewälzt werden können“. Das Bundesministerium hat am 14.03.2019 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Die eingegangenen Stellungnahmen werdeng auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht.

Millionengeschenk des BMWi

Dass die Anbindungskosten der geplanten LNG-Terminals größtenteils auf die Netzentgelte umgelegt und die Projektgesellschaften damit zu 90 Prozent von den Kosten befreit werden, nennt der Branchendienst energate ein Millionengeschenk des BMWi. Vor allem dem LNG-Terminal in Brunsbüttel komme diese Lösung zugute. Für seine Anbindung sei eine 50 Kilometer lange Leitung für rund 80 Mio. Euro nötig. Auch andere geplante LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven profitierten von der neuen Regelung. Überschlägig würde sie zu einer gemeinsamen Entlastung der beiden weiteren LNG-Projekte in Höhe von 55,8 Mio. Euro führen, heißt es im Entwurf. Mit der neuen Regelung werden laut Entwurf weder der Bundeshaushalt noch die Länderhaushalte zusätzlich belastet – spürbaren Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau seien nicht zu erwarten.

DUH kritisiert geplante Kostenumlage

Die Bundesregierung möchte Bau und Betrieb von Anschlussleitungen für geplante LNG-Terminals zum Transport von amerikanischem Fracking-Gas von den Gas-Kunden finanzieren lassen, anstatt von den Betreibern der Anlagen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert diese geplante Kostenumlage auf die Gas-Kunden. Das Wirtschaftsministerium schätzt, dass die Anlagen-Betreiber und Investoren mit den Plänen um mehr als 130 Millionen Euro entlastet werden. Aus DUH-Sicht sollte sich die Bundesregierung vielmehr um den Ausbau und die Förderung von erneuerbar erzeugtem Gas bemühen, statt Auslaufmodelle klimaschädlicher Energiequellen zu fördern.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Schmutziges Fracking-Gas importieren und dafür die Gas-Kunden zahlen lassen – das geht nicht. Die Bundesregierung versagt hier gleich an mehreren Stellen: Der Import von Fracking-Gas muss grundsätzlich gestoppt werden. Infrastrukturen, die das Erreichen des Klimaschutzplans 2050 gefährden, dürfen nicht mehr gefördert werden. Bei den LNG-Terminals besteht eine hohe Gefahr, dass wir in einigen Jahren vor ‚stranded investments‘ stehen, weil sie aus Klimaschutzgründen nicht mehr nutzbar sind – finanziert durch die Verbraucher.“

Aus Sicht der DUH wird Gas einerseits zwar als CO2-ärmster fossiler Energieträger für eine Übergangszeit eine wichtige Rolle im Energiesystem spielen. Andererseits kursieren inzwischen Untersuchungen, die nahelegen, Methan könne schlechter sein als Kohle: solarify.eu/methan-schlimmer-als-braunkohle. Demnach müsstebn neue Erkenntnisse zu CO2-Emissionen, die bei Förderung, Transport und Lagerung von Gas entstehen, in der Klimabilanz berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Fracking-Gas, das in einem besonders umweltschädlichen Verfahren gewonnen wird. Nachdem Fracking in Deutschland keine Aussicht auf Anwendung hat, darf die Nutzung dieser schmutzigen Technologie nicht durch die Hintertür durch den Import von amerikanischem Fracking-Gas ermöglicht werden. Stattdessen muss eine langfristige Perspektive für die Nutzung von erneuerbar erzeugtem Gas geschaffen werden. Insbesondere muss die Bundesregierung ein Konzept vorlegen, wie sich die LNG-Terminals mit den Klimaschutzzielen vereinbaren lassen.

Hintergrund:
Als LNG (liquefied natural gas) wird Erdgas bezeichnet, das durch Temperaturabsenkung verflüssigt wird und somit als Flüssiggut in speziellen Transportbehältern transportiert und gelagert werden kann. LNG-Terminals sind Umschlagplätze für verflüssigtes Erdgas. Hier wird das LNG aus Schiffen in Tanks gepumpt und weiterverteilt. Auch eine Einspeisung ins Gasnetz, dann wieder in gasförmigem Zustand, ist möglich, wenn die entsprechenden Anschlussleitungen für das Gasnetz gebaut werden. Erneuerbar erzeugtes Gas ist synthetisches Gas, das über das Elektrolyse-Verfahren aus erneuerbarem Strom hergestellt wird. Das Verfahren ist auch unter dem Begriff Power-to-Gas bekannt. Laut Verordnungs-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sollen die Betreiber der LNG-Terminals in Summe von rund 134,1 Millionen Euro an Investitionen für den Bau der Infrastruktur und jährlich rund 2,1 Millionen Euro für Betriebskosten entlastet werden.

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