2018: Kaum Hitze-Einfluss auf Stromerzeugung

Kein grundsätzlicher Zusammenhang zwischen Temperatur und Strom-Großhandelspreis

Nach Analysen der BNetzA ist ein grundsätzlicher Zusammenhang zwischen der Temperatur und dem Strom-Großhandelspreis nicht zu erkennen. Abbildung 1 zeigt, dass die Temperatur nicht als erklärende Variable herangezogen werden kann. Vielmehr lassen sich die Strom-Großhandelspreise in Deutschland relativ gut durch die Residuallast (Verbrauch abzüglich Wind- und Photovoltaik-Erzeugung) erklären. Auch die einzelnen Stunden mit erhöhten Preisen während der Hitzeperiode liegen in einem zwar relativ hohen, jedoch nicht außergewöhnlich hohen Bereich.

 

Eine Erklärung für jene Stunden mit relativ hohen Preisen (3. August 19:00 Uhr; 6. August. 19:00 Uhr; 7. August 19:00 Uhr) liefert die ungewöhnlich niedrige Windenergieeinspeisung. In diesen Stunden war die durchschnittliche Windeinspeisung im Vergleich zu den durchschnittlichen Windeinspeisungen der beiden Vormonate weniger als halb so hoch.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass es aufgrund der Hitzewelle 2018 im Hinblick auf die Versorgungssicherheit aus Netz- und Marktsicht zu keinem Zeitpunkt Anlass zu Besorgnis gab. Die Leistungsreduzierungen von einigen konventionellen Kraftwerken hatten keinen Einfluss auf die Versorgungssicherheit. Sowohl europäische Vorgaben als auch das EEG sehen einen Vorrang von erneuerbarem Strom gegenüber konventionellem Strom vor.

  1. Auf welchen Wasserstraßen in Deutschland war der Transport von Energierohstoffen (Steinkohle, Öl, Benzin, Flüssiggas) in den letzten fünf Jahren durch niedrige Pegelstände nach Kenntnis der Bundesregierung beeinträchtigt?
  2. Welche Auswirkungen auf Preise und Versorgungssicherheit hatten wetterbedingte Einschränkungen des Transportes von Energierohstoffen (Steinkohle, Öl, Benzin, Flüssiggas) auf Wasserstraßen im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung, und auf welche Summe beziffert sie die gesamtwirtschaftlichen Schäden durch diese Einschränkungen?

Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.

Bei den per Schiff belieferten Kraftwerksstandorten liegt unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit mit Brennstoffen der Fokus auf den Steinkohlekraftwerken in Baden-Württemberg, die an Rhein und Neckar liegen. So ist zur Gewährleistung der Netzsicherheit eine ausreichende Brennstoffbelieferung von Kraftwerken erforderlich, die zum positiven Redispatch herangezogen werden. Bezogen auf die vergangenen fünf Jahre ist es hier in den Winterperioden 2015/ 2016, 2016/2017 sowie 2018/2019 zu Niedrigwasserphasen gekommen, die zu Beeinträchtigungen bei der Belieferung mit Steinkohle führten.

Durch anhaltend trockene Witterung waren flächendeckend die Pegelstände der Flüsse gesunken. Auf dem Rhein, der einen wichtigen Transportweg für Steinkohle aus den niederländischen Überseehäfen darstellt, kam es zu erheblichen Einschränkungen des Schiffsverkehrs und damit auch zu Einschränkungen des Kohletransports zu süddeutschen Kraftwerken. Neben den Schiffslieferungen werden die Steinkohlekraftwerke über die Schiene mit Kohle beliefert. Die Bahnlieferungen wurden im Zuge der gesunkenen Flusspegel so weit wie möglich erhöht.

Die Übertragungsnetzbetreiber standen während der Niedrigwassersituationen in Kontakt mit den Betreibern von Steinkohlekraftwerken im südlichen Bereich ihrer Regelzonen, um den Stand der Kohlebevorratung zu erfassen. Die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber haben während der Niedrigwassersituationen in Abstimmung mit der BNetztA teilweise von den betroffenen Kraftwerksbetreibern verlangt, für einen begrenzten Zeitraum einen Kohlevorrat für Redispatch zu schaffen bzw. nicht zu unterschreiten. Die Kraftwerksbetreiber wurden zu einer wöchentlichen Meldung der Kohlebevorratung verpflichtet.

Diese Maßnahme trug dazu bei, die notwendige Verfügbarkeit der Steinkohlekraftwerke für Redispatch an den von Lieferengpässen und geringen Kohlevorräten betroffenen Standorten sicherzustellen. Die Belieferung per LKW kommt nur in Ausnahmefällen aufgrund des sehr hohen logistischen Aufwands und der geringen transportierbaren Mengen tatsächlich in Betracht. Durch die Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber und der Kraftwerksbetreiber konnten die Vorräte während der Kälte- und Niedrigwasserperiode stabilisiert werden, wenn auch auf überwiegend niedrigem Niveau.

Die vorhandenen Steinkohlevorräte der Kraftwerke waren insgesamt trotz der Lieferengpässe ausreichend groß dimensioniert, um die Stromlieferverpflichtungen der Kraftwerksbetreiber zu erfüllen. Die Erhebung der Kosten für die ergriffenen Maßnahmen läuft derzeit bei den Netzbetreibern. Die Prüfung der BNetzA folgt im Anschluss.

  1. Welche energiepolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits eingeleitet, um Beeinträchtigungen der Energieversorgung durch die beschriebenen Extremwetterlagen zu verringern, und welche Maßnahmen plant sie darüber hinaus bis wann (bitte auflisten)?

Die BNetzA hat die Übertragungsnetzbetreiber gebeten, ein Konzept für eine präventive Kohlebevorratung zu entwickeln. Dies soll zunächst eine flexible Vorratserweiterung an den Netzreservestandorten beinhalten. Zudem soll geprüft werden, inwiefern zusätzliche Lagerkapazitäten für Steinkohle an den Standorten süddeutscher Marktkraftwerke erforderlich und verfügbar sind. Mit dieser präventiven und standortflexiblen Kohlebevorratung sollen zusätzliche Vorräte für Redispatchzwecke in Zeiten ausreichender Wasserstände und günstiger Transportmöglichkeiten geschaffen werden, die dann während einer Niedrigwasserphase die Versorgung mit Brennstoffen gewährleisten.

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