Die harten Entscheidungen stehen noch aus

Weitere Stimmen zur EEG-Novelle

Der Bundesrat hat am 18.12.2020 Grünes Licht für die 320 Seiten starke EEG-Novelle gegeben. Damit kann die Reform zum 01.01.2021 in Kraft treten. Aus Bundesländern, Medien und Verbänden gab es wenig Lob, aber deutliche Kritik an dem im Bundestag beschlossenen Entwurf. Vor allem die Annahmen zum künftigen Stromverbrauch sowie die Beibehaltung des Ziels „65 Prozent Ökostrom bis 2030“ wurden bemängelt.

„Reform lässt aktiven Gestaltungswillen vermissen“

Dazu erklärt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie: „Die heute beschlossene EEG-Reform ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Kompromiss: Einerseits gibt es Hoffnung, dass sich einige Ü20-Anlagen nun doch am Netz halten lassen, anderseits fehlt durch die aufgeschobenen Entscheidungen zur Vereinfachung von Genehmigungen, Repowering und Ausbauzielen der dringend benötigte Schub für den Zubau der Windenergie. Diese Reform lässt einen aktiven Gestaltungswillen vermissen. Wichtige Entscheidungen zu Zahlen und Zielen wurden im Entschießungsantrag im Bundestag zwar benannt, aber ins kommende Jahr verschoben. Für die Einhaltung der deutschen und der europäischen Klimaziele ist dies zu wenig. Es braucht nun weitere schnelle Impulse für die Sicherung von Bestandsflächen, das Repowering und die Vereinfachung von Genehmigungen sowie an die Klimaziele angepasste Ausbauverpflichtungen. Wir appellieren an die Große Koalition, die im Bundestag bereits angesprochen Themen zügig im Januar abzuarbeiten. Die Energiewende ist und bleibt das zentrale wirtschafts- und klimapolitische Thema. Deutschland steuert aktuell weiter auf ein 3,5 statt 1,5 Grad-Ziel hin und kann so die Pariser Pläne nicht einhalten. Die Politik kann und muss jetzt gestalten.“

Deutschland verpasst die Wende

Gleich drei Fraktionen im Bundestag wollen es eigentlich am liebsten abschaffen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist 20 Jahre nach seiner Erfindung der damals rot-grünen Bundesregierung für viele Abgeordnete ein Auslaufmodell, Bürokratiemonster oder gleich pure Planwirtschaft.Es ist so unbeliebt, dass in seiner nun beschlossenen Novelle auch gleich der Hinweis auf seine Abschaffung verankert ist: Die Regierung müsse einen Plan für »den Übergang zu einer Stromversorgung ohne staatliche Förderung jetzt vorbereiten«, heißt es im Entschließungsantrag der EEG-Reform. Auch wenn Union und FDP das ungeliebte Gesetz bisher nicht loswurden, haben sie es doch über die Jahre ausgehöhlt. Deutschland hat beim Ausbau der Erneuerbaren längst seinen Vorsprung verloren, Wind- und Solarbauer fühlen sich vernachlässigt, Hunderte Bürgergenossenschaften kämpfen mit bürokratischen Auflagen und die Akzeptanz von Windkraft an Land ist weiterhin gering.

Milliardenrabatt „Besondere Ausgleichsregelung“

Die neue Regel im Absatz 5 könnte für einige große Unternehmen … Millionen Euro wert sein, manche Schätzung geht sogar weit in die Milliarden. Im Kern geht es dabei um sogenannte „Kraftwerksscheiben“: Was Solarstromerzeugern bis heute weitgehend verwehrt wird, hatten Industrieunternehmen und deren Stromversorger etwa ab 2012 für sich entdeckt: Die damalige Novelle des EEG schuf ihrer Ansicht nach die lukrative Möglichkeit, ein Kraftwerk in einzelne Erzeugungs-„Scheiben“ aufzuteilen und die jeweilige Stromerzeugung an auch weiter entfernte Großabnehmer zu verpachten. Die Großabnehmer versorgten sich dann aus diesem „Kraftwerksteil“ selbst mit Strom und wurden so – als stünde das Industriekraftwerk auf dem Betriebsgelände – zu Stromeigenversorgern. Dann, nahmen sie an, sei auch keine EEG-Umlage zu entrichten. Zu den Nutznießern eines solchen Konstrukts sollen zum Beispiel Daimler, Evonik und Bayer gehören. Die nicht gezahlten Summen verteuerten die EEG-Umlage besonders für Haushalte und Gewerbetreibende, die ohnehin schon die zur selben Zeit eingeführten Strompreisrabatte für energieintensive Unternehmen zu tragen hatten. Diese Entlastungen belaufen sich zurzeit auf etwa 4,5 Milliarden Euro jährlich und werden durch ein Gesetz mit dem unverfänglichen Namen „Besondere Ausgleichsregelung“ gewährt.

„Kleine Sensation“ beim Thema Mieterstrom

In der Großen Koalition ist man sich einiger Schwächen des EEG-Kompromisses zwar durchaus bewusst. Gerade beim Thema Mieterstrom allerdings hält man Kritik für ungerechtfertigt. Tatsächlich ist es Union und SPD gelungen, eines der größten Hindernisse beim Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern aus dem Wege zu räumen: Die Gefahr, dass Vermieter mit dem Verkauf von Strom aus Photovoltaikanlagen an ihre Mieter komplett gewerbesteuerpflichtig werden, ist vom Tisch. Dieses Risiko gilt seit Jahren als große Hürde für den Ausbau der Photovoltaik auf Hausdächern. Die entsprechende Regelung ist zwar nicht in der EEG-Novelle selbst zu finden; sie wurde in den Entschließungsantrag ausgelagert und wird demnach erst im Anschluss beschlossen. Aber der Weg zur Beseitigung des Problems scheint nunmehr geebnet. In der Wohnungswirtschaft ist bereits von einer „kleinen Sensation“ die Rede. Tatsächlich sind die ungenutzten Dachflächenpotenziale enorm.

Verpasste Chance für wirksamen Klimaschutz

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bezeichnete das EEG 2021 als eine verpasste Chance für den Klimaschutz. Das von der Bundesregierung zugelassene Ausbautempo bei der Solartechnik sei nicht einmal halb so schnell wie von zahlreichen Wissenschaftlern für notwendig erachtet. Die Gesetzesnovelle verschlechtere zudem die Investitionsbedingungen für gewerbliche Solardachbetreiber teils erheblich. Von der Gesetzesreform profitieren würden kleinere solare Prosumer, Solarpioniere und Investoren größerer Solarparks. Wissenschaftler und Marktforscher halten zur Umsetzung der Klimaziele und zur Vermeidung einer Stromerzeugungslücke seit Jahren ein Photovoltaik-Ausbautempo von mindestens 10 GW für erforderlich. Das EEG 2021 sieht hingegen einen jährlichen Zubau von nicht einmal 5 GW vor. „Wenn die Bundesregierung dieses Versäumnis nicht schnell korrigiert, provoziert sie zwangsläufig eine klimapolitisch untragbare Laufzeitverlängerung fossiler Kraftwerke,“ warnt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Kein Verständnis hat der BSW auch für die Einschränkung der Fördermöglichkeiten mittelständischer Gewerbedächer. „Ein Großteil ungenutzter Gewerbedächer wird damit vorerst nicht für die Sonnenstromernte und den Klimaschutz erschlossen“, so Körnig.

Erfreulich seien hingegen die erreichten Verbesserungen für private Verbraucher und das Kleingewerbe. Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 MWh müssen künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen. Erleichtert zeigte sich der Bundesverband auch, dass der Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Altanlagen nicht mehr durch überzogene Messanforderungen blockiert werde. Auch für Mieterstromprojekte habe es auf Betreiben der SPD zumindest teilweise Fortschritte gegeben. „Wir brauchen dringend mehr Tempo und weniger Bürokratie“, schloss Körnig die Bewertung ab.

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