EuGH stoppt Braunkohleförderung im polnischen Turow

Umweltministerium hatte erst im April Abbau bis 2044 verlängert

Polen muss nach einer Eilentscheidung des Europäischen Gerichtshofes den Braunkohletagebau Turów im Dreiländereck zu Deutschland und Tschechien sofort einstellen. Das polnische Umweltministerium hatte grünes Licht gegeben, dass der Energiekonzern PGE im Zittauer Dreiländereck unmittelbar an der Neiße bei Zittau bis zum Jahr 2044 Braunkohle abbauen und verstromen kann. Dafür ist das Kraftwerk Turów im polnischen Reichenau, das als eines der größten Polens fünf Prozent von Polens Energie produziert, mit Milliardenaufwand modernisiert worden. Die Förderung von Braunkohle im Tagebau Turow war 1994 aufgenommen worden. (Foto: Tagebau Turów – einschließlich der Abraum- und Aschenhalde rund 50 km² Fläche; im Hintergrund das dazugehörige Kohlekraftwerk – © Jerzy Górecki auf Pixabay) weiterlesen…

Tagebaubetroffene ziehen vors Verfassungsgericht

Klage gegen energiewirtschaftliche Notwendigkeit von Garzweiler

Es ist der einzige Tagebau für den die Bundesregierung im inzwischen in Kraft getretenen Kohleausstiegsgesetz eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit festschreibt. Für Garzweiler II gilt damit „der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung“ in den Grenzen der Leitentscheidung der NRW-Landesregierung von 2016. Demnach dürfte der Tagebaubetreiber RWE bis 2038 ca. 645 Millionen Tonnen Braunkohle aus Garzweiler fördern und dafür fünf weitere Dörfer abreißen. Dagegen wehren sich die Initiative Menschenrecht und Bergrecht sowie weitere Anwohner des Tagebaus nun juristisch und legten Verfassungsbeschwerde ein, wie sie am 09.09.2020 auf einer Pressekonferenz in Berlin verkündeten. Näheres dazu von Manuel Först in energiezukunft. weiterlesen…

Zerstörung weiterer Dörfer für Braunkohle verfassungswidrig

BUND-Rechtsgutachten: Klimaschutz setzt neue Hürden für Enteignungen

Zwangsenteignungen für die Fortführung der Braunkohlentagebaue Garzweiler und Hambach sind angesichts der gestiegenen Klimaschutzvorgaben nicht mehr zulässig. Das ist das zentrale Ergebnis eines vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute in dem vom Tagebau Garzweiler unmittelbar bedrohten Dorf Keyenberg (Rheinland) vorgestellten Rechtsgutachtens „Beschränkung von Enteignungsmöglichkeiten für Braunkohlentagebaue durch Klimaschutzvorgaben“. Der BUND beauftragte mit dem Gutachten die Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer, die im Jahr 2013 bereits erfolgreich die Verfassungsbeschwerde des BUND NRW gegen die Enteignung seiner Streuobstwiese im Tagebau Garzweiler I vertreten hatte. weiterlesen…

Wirtschaftsprüfer stoßen auf Bilanztricks der Braunkohleunternehmen

Greenpeace-Analysen: LEAG kann Milliardenkosten für Renaturierung der Tagebaue nicht decken

Der Braunkohlekonzern LEAG ist voraussichtlich wirtschaftlich außerstande, die nötigen Milliardenrückstellungen für die Renaturierung seiner Kohlegruben in der Lausitz aufzubringen. Zu diesem Schluss kommen die Wirtschaftsprüfer von Cordes + Partner in einer von Greenpeace beauftragten Stellungnahme. Setzt die Bundesregierung ihre völkerrechtlich bindenden Zusagen zum Pariser Klimaschutzabkommen um und legt ein dazu passendes Enddatum für die Kohleverstromung fest, „wäre eine Ansammlung der Rückstellung tendenziell unterdotiert“, schreiben die Prüfer. weiterlesen…

Brandenburgs Energiestrategie in der Kritik

Grüne: „…das Gegenteil einer zielgerichteten und konsequenten Energiepolitik“

Dem aktuellen Maßnahmenkatalog „Energiestrategie 2030“ der rot-roten Landesregierung in Brandenburg folgend, sollen Erneuerbare Energien bis 2030 mindestens 32 Prozent des Primärenergieverbrauchs ausmachen – eine Steigerung von 13 Prozent gegenüber dem aktuellen Anteil. Zu wenig, finden die Grünen im Brandenburger Landtag und kritisieren vor allem die Aufrechterhaltung des Braunkohle-Tagebaus, wie Manuel Först am 15.08.2018 in energiezukunft berichtet. weiterlesen…

Kohleausstieg: Geringe Auswirkungen auf Arbeitsplätze

Strukturwandel mit Ansiedlung neuer, zukunftsfähiger Unternehmen

Der Kohleausstieg hat weniger Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Braunkohleindustrie als befürchtet. Auch wenn die Förderung von Braunkohle bis zum Jahr 2030 stärker zurückgeht, sind kaum betriebsbedingte Kündigungen nötig. Eine aktuelle Studie des Öko-Instituts e.V. in Freiburg zeigt, dass im Jahr 2030 insgesamt noch 8.000 Beschäftigte in der Förderung von Braunkohle und der Stromerzeugung arbeiten, wenn die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden, wie das Öko-Institut e.V. am 24.07.2018 mitteilte. (Titel: Studie „Beschäftigungsentwicklung in der Braunkohlenindustrie Status quo und Projektion bis 2030“ – © Öko-Institut im Auftrag des UBA) weiterlesen…

Die Kirche im Dorf lassen

„Immerather Dom“ soll dem Braunkohle-Tagebau zum Opfer fallen und mit ihm das ganze Dorf

Der Energiekonzern RWE reißt in Nordrhein-Westfalen eine denkmalgeschützte Kirche ab – um an Kohle heranzukommen, die keiner braucht. Greenpeace-Aktivisten protestierten vor Ort. Michael Weiland beschreibt am 08.01.2018 für Greenpeace, worum es geht. weiterlesen…