OLG Hamm: EEG-Umlage nicht verfassungswidrig
Klage von Selber Textilfabrik abgewiesen – Musterklagen ruhen vorerst
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Zahlung der Umlage gemäß § 37 Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht verfassungswidrig ist. Das hat der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Urteil vom 20.05.2013 entschieden und damit die klageabweisende erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum im Ergebnis bestätigt, so eine Pressemitteilung. weiterlesen…