Bundestag beschließt Gesetz für mehr Energieeffizienz
Energieeffizienz bekommt einen klaren gesetzlichen Rahmen
Das am 21.09.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt klare Energieeffizienzziele fest. Das Gesetz beinhaltet zudem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Die Ziele für 2030 entsprechen dabei den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland.µBundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Wir schaffen mit dem Energieeffizienzgesetz erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen für mehr Energieeffizienz. Der vergangene Winter hat uns deutlich vor Augen geführt, dass wir nicht nur auf die Angebotsseite schauen dürfen, sondern auch die Nachfrageseite im Blick haben müssen. Jede Einheit Energie soll künftig so effizient wie möglich eingesetzt werden. Das macht wirtschaftliche Sinn, stärkt unsere Vorsorge und ist zugleich gut für den Klimaschutz.“ weiterlesen…
In den frühen Morgenstunden des 10.03.2023 einigten sich EU-Kommission, Rat und Parlament auf eine gemeinsame Position zur Revision der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Kernergebnisse sind ein Energieeinsparziel von -11,57 bis 2030 (gegenüber einer Referenzentwicklung) sowie eine Anhebung der jährlichen Einsparverpflichtungen auf etwa 1,5 %, deren Erfüllung die Mitgliedstaaten durch zielgerichtete Energieeffizienzpolitiken nachweisen müssen. Zudem soll über Kontrollrechte der EU-Kommission sichergestellt werden, dass die Anstrengungen der Mitgliedstaaten ausreichend sind. Andernfalls kann die Kommission weitere Maßnahmen von ihnen einfordern – so eine eine Medienmitteilung der
In einem gemeinsam formulierten
Ein breites Bündnis an Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsverbänden fordert
Bereits einen knappen Monat nach dem Machtwort von Bundeskanzler Olaf Scholz beschloss der Bundestag über den Streckbetrieb der drei verbliebenen Kernkraftwerke. Für das angekündigte, „ambitionierte Energieeffizienzgesetz“, dem zweiten Teil der Richtlinienentscheidung vom 17. Oktober 2022, liegt hingegen seit drei Monaten nicht einmal ein Gesetzentwurf vor. Die
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