Stilllegungen zum Jahresende: „RWE setzt Ausstieg aus Kohle und Kernkraft um und schaltet 2,2 GW Kraftwerksleistung ab“
In Medienmitteilung keine Rede von Entschädigungen
„Tue Gutes und rede darüber“: Am 30.12.2021 verbreitete RWE in einer Medienmitteilung noch einmal die Nachricht, man trenne am Silvesterabend planmäßig insgesamt 2.200 MW Kraftwerkskapazität vom Netz. Am Standort Gundremmingen werde als letzte Anlage der Siedewasserreaktor Block C mit rund 1.300 MW stillgelegt. Im Rheinischen Braunkohlenrevier schalte das Unternehmen die 300-MW-Blöcke Neurath B, Niederaußem C und Weisweiler E ab – und setze damit den vom Gesetzgeber beschlossenen Ausstieg aus der Kernkraft und der Kohle konsequent weiter um. Keine Rede von den Milliarden-schweren (argwöhnisch von der EU als verbotene Beihilfen beäugten) Entschädigungen für Kohle- und Atomausstieg, noch von den Dörfern, die immer noch in Gefahr stehen, abgebaggert zu werden. Solarify dokumentiert die RWE-Medienmitteilung und ergänzt ein paar Tatsachen. weiterlesen…
Spätestens bis 2038 wollte Deutschland laut dem Kohleausstiegsgesetz aus der Kohleverstromung aussteigen.
Der Strukturwandel in der Lausitz soll gerecht ablaufen. Aber was bedeutet das genau? Im öffentlichen Diskurs stehen oft finanzielle Fragen im Vordergrund. Andererseits geht mit schrumpfenden Industrien der Verlust von Anerkennung einher. Wie Aspekte der Umverteilung und Anerkennung sich in den Diskursen über einen gerechten Übergang vermischen, untersuchen Konrad Gürtler vom Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS) und Jeremias Herberg,
Im Kontext der Koalitionsverhandlungen über das Ende der Kohleverstromung legt der Ökoenergieanbieter Green Planet Energy
Ein verstärkter Ausbau Erneuerbarer Energien parallel zum Kohleausstieg würde die Strompreise in Deutschland spürbar senken. Das zeigen Berechnungen des Analyseinstituts 
Für die Durchführung der mit den Finanzhilfen entsprechend dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) geförderten Maßnahmen sind laut Bundesregierung die Länder zuständig. Sie bestimmten, welche Projekte und Maßnahmen mit den Finanzhilfen (inzwischen mehr als 50 Millionen Euro) in ihren Ländern umgesetzt werden, heißt es – so der
Die
Die neuen, deutlich ambitionierteren EU-Klimaschutz- und CO2-Minderungsziele 2030 sind beschlossen. In diesem Kontext – und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 zum Klimaschutzgesetz 2019 – hat sich die Bundesregierung auf die Verschärfung der deutschen Emissionsziele geeinigt und das Klimaschutzgesetz 2019 novelliert. Die enervis energy advisors GmbH hat die Folgen für den Strommarkt modelliert und am 28.06.2021 veröffentlicht.
Der Berliner Senat hat am 22.06.2021 die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe das Mandat zur Beauftragung der Investitionsbank Berlin (IBB) mit der Durchführung des neuen Förderprogramms „Effiziente GebäudePLUS“ zur energetischen Gebäudesanierung beauftragt. Das Förderprogramm soll einer Medienmitteilung des