30 % des Nettostromverbrauchs EEG-Umlage-befreit

3. Gesamtwirtschaftliche Wirkung

Aus volkswirtschaftlicher Perspektive führt eine derart massive Verzerrung von Preisen, wie sie von der weit reichenden Befreiung des Eigenverbrauchs von Abgaben und Umlagen verursacht wird, zu ineffizienten Produk­tionsstrukturen. Im Ergebnis wird die Stromerzeugung insgesamt verteuert. Hinzu kommen erhebliche Vertei­lungseffekte: Durch die Begünstigung des selbst erzeugten Stroms müssen die übrigen Stromverbraucher eine entsprechend höhere EEG-Umlage und höhere Netzentgelte zahlen. Aber auch die bei Eigenverbrauch entfallenden Steuern und Abgaben müssen durch höhere Steuern und Abgaben an anderer Stelle kompensiert werden und führen zu entsprechenden Belastungen und Umverteilungen. Eine Ausweitung der Befreiungsregelungen auf die Belieferung von Stromverbrauchern in räumlicher Nähe (z. B. Mieter in einem Mehrfamilienhaus oder Betriebe in der Nachbarschaft), wie sie häufig gefordert wird, würde die Probleme weiter verschärfen.

Das Argument, der Eigenverbrauch von PV-Strom reduziere die EEG-Umlage, verschweigt die Umverteilungseffek­te, die sich über die Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben ergeben. Beim Eigenverbrauch von selbst erzeugtem PV-Strom erfolgt die Förderung nicht mehr durch das EEG, sondern implizit durch den Wegfall der Abgaben an staatliche Haushalte – letztlich also durch den Steuerzahler – und durch die übrigen Stromverbraucher, die zum Beispiel die ausbleibenden Netzentgelte ausgleichen müssen. Die Förderung des Eigenverbrauchs führt also, wenn man neben dem Stromverbraucher auch den Steuerzahler berücksichtigt, keineswegs zu einer Kostenentlastung. Zudem gilt: Sobald die Vergütung für Strom aus PV-Anlagen unter die Summe aus EEG-Umlage und Netzentgelten sinkt, führt der Eigenverbrauch auch innerhalb des Stromsektors – also unter Ausblendung der Steuer- und Abga­beneffekte – zu einer Nettobelastung der nicht begünstigten Stromverbraucher.

Bei KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 50 kW führt die Befreiung von der EEG-Umlage zu einer Verdoppelung der Förderung auf über 10 ct/kWh. Für größere KWK-Anlagen ist der wirtschaftliche Vorteil durch die Befreiung von der EEG-Umlage sogar deutlich höher als die KWK-Förderung. Dies führt zu erheblichen Wettbewerbs­verzerrungen zwischen Eigenverbrauch und Belieferung. Zum Teil verlassen Kunden bestehende Wärmenetze, weil der Betrieb eines eigenen BHKW viel attraktiver ist. Dies belastet beispielsweise gut funktionierende Nah- und Fernwärmenetze und ist weder volkswirtschaftlich noch umweltpolitisch sinnvoll.