30 % des Nettostromverbrauchs EEG-Umlage-befreit

Golfplätze und Hotels nicht befreit

Auch die immer wieder behauptete Begünstigung von Golfplätzen, Hotels etc. trifft schlicht nicht zu. Die Liste der begünstigten Unternehmen (Stand Novermber 2012) wird vom BAFA veröffentlicht und kann im Internet eingesehen werden. Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der begünstigten Strommenge auf die verschiedenen Branchen:

Für die Diskussion möglicher Änderungen ist zudem wichtig, dass der weitaus größte Teil der privilegierten Strommenge auf Unternehmen in den oberen beiden Entlastungsstufen (84,5 %) – also mit sehr hohem Strom­verbrauch – entfällt:

  • 59,2 TWh von insgesamt 93,6 TWh entfallen auf Stromverbräuche über 100 GWh/a.
  • Weitere 18 TWh entfallen auf Stromverbräuche zwischen 10 und 100 GWh/a.
  • 4,8 TWh entfallen auf Schienenbahnen.
  • Lediglich 11,6 TWh (12,4%) entfallen auf Stromverbräuche zwischen 1 und 10 GWh/a.

Es ist daher nicht möglich, durch Herausnehmen einiger weniger Branchen mit vergleichsweise geringem Stromverbrauch eine spürbare Entlastung der EEG-Umlage zu erreichen, wie dies in der politischen Diskussion gelegentlich unter Hinweis auf Unternehmen aus der Nahrungsmittelbranche suggeriert wird.