30 % des Nettostromverbrauchs EEG-Umlage-befreit

4. Elektrizitätswirtschaftliche Wirkung

Häufig wird argumentiert, der Eigenverbrauch entlaste die Netze, eine Förderung sei daher sinnvoll. Ob es zu Netzentlastungseffekten kommt, ist allerdings umstritten und in dieser Allgemeinheit wenig plausibel. Denn der Stromverbraucher optimiert seinen Eigenverbrauch nicht im Hinblick auf die Optimierung des Gesamtsystems, sondern mit dem Ziel, seine Stromkosten zu reduzieren. Wer z. B. PV-Strom speichert, um sich möglichst weitge­hend selbst mit Strom zu versorgen, hat keinerlei Anreiz dann zu speichern, wenn dies für das Netz sinnvoll wäre. Möglicherweise speichert er gerade dann Strom, wenn aus Sicht des Gesamtsystems eine Einspeisung sinnvoll wäre. Im Übrigen ist für die Netzbetreiber schwer abzuschätzen, wann der PV-Erzeuger Strom in das öffentliche Netz einspeist bzw. wann er Strom aus dem Verteilnetz entnimmt. Die Netze müssen damit immer auf die denkbare maximale Belastung ausgelegt werden.

Leitfragen

  • Wie wird sich der Eigenverbrauch in den nächsten Jahren entwickeln und was bedeutet dies für EEG-Umlage, Netzentgelte und die öffentlichen Haushalte?
  • Gibt es Gründe, den Eigenverbrauch als Kernelement einer künftigen Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energien gezielt zu fördern – auch über die bereits bestehende Besserstellung hinaus (z. B. durch Förderpro­gramme für KWK-/Mini-BHKW-Anlagen oder Speicher)?
  • Wie soll im Falle einer gezielten Förderung mit den verbleibenden Systemkosten für Netzentgelte, EE- und KWK-Förderung umgegangen werden?
  • Welche Gründe sprechen demgegenüber für eine weitgehende Gleichbehandlung von Strombezug und selbst erzeugtem Strom?
  • Sollte bei den Rahmenbedingungen für selbst erzeugten und verbrauchten Strom zwischen EEG-Strom und außerhalb des EEG (z. B. in konventionellen KWK-Anlagen) erzeugtem Strom unterschieden werden?
  • Dient der Eigenverbrauch einer effizienten Integration fluktuierender erneuerbarer Energien und einer Ent­lastung der Stromnetze?
  • Welche Effekte ergeben sich aufgrund der unterschiedlich hohen Belastungen durch die Besondere Aus­gleichsregelung und die Regelungen zum Eigenstromverbrauch?
  • Sollte der Eigenverbrauch in Zukunft ganz oder teilweise nur noch unter den Voraussetzungen der Besonderen Ausgleichsregelung gefördert werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden?

->Quelle: bmu.de