Verlässliche Instrumente statt prozentuale Zielvorgaben für Erneuerbare Energien

EUROSOLAR fordert konkrete Schritte von der GroKo

Bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD müsse deutlich mehr energiepolitischer Ehrgeiz entwickelt werden, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Eine pauschale Prozentangabe von 65% Erneuerbaren Energien bis 2030 sei nicht ausreichend und lediglich die Fortschreibung der aktuellen Trends. EUROSOLAR forderte  die Verhandlungspartner auf, sich auf konkrete, verlässliche und langfristig angelegte Instrumente für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu verständigen, anstatt abstrakte Zielmarken für das Jahr 2030 zu diskutieren. Bei den Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land müsse die De-Minimis-Regelung eingeführt werden und die Photovoltaik müsse von Ausbaudeckeln und der Sonnensteuer auf den Eigenverbrauch befreit werden, heißt es in der Pressemitteilung Nr. 2239 vom 23.01.2018.

Energiepolitische Handlungsempfehlungen für die 19. Legislaturperiode – Titel © EUROSOLAR

Da Union und SPD am Instrument der Ausschreibungen offenbar um jeden Preis festhalten wollten, sei es dringend geboten, wenigstens die sogenannte De-Minimis-Regelung der EU-Kommission im EEG zu verankern. Nur indem kleine Windparks (maximal sechs Anlagen à 3 Megawatt) von der Ausschreibungspflicht befreit würden und so Planungssicherheit bekämen, könnten Kommunen, Stadtwerke, kleine und mittlere Unternehmen und echte Bürgergesellschaften wieder an der Energiewende mitwirken und lokale Jobs, Wertschöpfung und eine umweltfreundliche Energieversorgung schaffen.

Auch die in Paragraf 61 EEG 2017 verankerte „Sonnensteuer“ auf selbsterzeugten und -genutzten Strom aus Photovoltaikanlagen müsse endlich abgeschafft werden. Diese künstliche Verteuerung und die restriktive Deckelung des Ausbaus der Photovoltaik machten die Energiewende in Deutschland unmöglich. Gerade bei der Photovoltaik seien die Kosten in den letzten Jahren so enorm gesunken, dass sie längst weit unter dem Haushaltsstromniveau lägen.

EUROSOLAR kritisiert seit Langem die einseitige Bevorzugung von Ausschreibungssystemen, die nichts anderes als planwirtschaftliche Zuteilungen seien, bei denen unter dem Deckel ein ruinöser Wettbewerb organisiert werde, beim Ausbau von Windkraft an Land und bei großen Photovoltaikanlagen. Die bisherigen Erfahrungen belegten in der Praxis die negativen Wirkungen: Die Ausbaugeschwindigkeit werde durch eine künstliche Deckelung massiv begrenzt, obwohl Windkraft an Land und Photovoltaik bereits heute zu den günstigsten verfügbaren Technologien gehörten. Aufgrund des ruinösen Wettbewerbs unter dem zu kleinen Deckel sähen sich insbesondere kommunale Unternehmen mit unkalkulierbaren Planungsrisiken konfrontiert. Geographisch führe die aktuelle Regelung dazu, dass in der Mitte und im Süden Deutschlands kaum oder gar neue Anlagen gebaut würden und so mindestens ein regionaler Fadenriss drohe. Gleichwertige Lebensverhältnisse seien unmöglich, wenn Wertschöpfung im Land ungleich verteilt werde, so EUROSOLAR.

Die angedachten Sonderausschreibungen für die Jahre 2019 und 2020 seien der Gipfel planwirtschaftlicher Willkür. So bestimmten nicht Energiemarkt, Bedarf an Stromerzeugung für die Energiewende und Flächenverfügbarkeit über den Ausbau, sondern allein die Politik und Bürokratie mit dem On-off-Schalter.

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