Ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Energiewende sichern – Solarwirtschaft stärken
I. Der Bundestag wolle beschließen:
Die von rot-grün mit dem EEG im Jahre 2000 eingeführte erfolgreiche Förderung der Solarstromerzeugung hat sich als wirksame Investition in den Ausbau erneuerbarer Energien und in den Klimaschutz erwiesen. Binnen eines guten Jahrzehnts hat sich der Solarstromanteil in Deutschland von rund 0,01 auf heute über 4 % erhöht – Tendenz stark steigend. Zugleich sind die Preise für die Erzeugung von Solarstrom durch technologischen Fortschritt und einen zunehmenden internationalenWettbewerbsdruck alleine seit 2008 um etwa 60 % gesunken. Damit liegen die Kosten der Solarstromerzeugung heute in Deutschland unter dem Preis, den Privatkunden für ihren Strom bezahlen, was noch vor einem Jahrzehnt für viele für nicht möglich gehalten wurde. Damit hat sich die rot-grüne EEGInnovationspolitik als überaus erfolgreich bewährt. Der Ausbau der Solarstromerzeugung wurde in den letzten Jahren ohne nennenswerte zusätzliche Belastung der Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht. So bewirkte der Zubau neuer Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung im Jahr 2011 eine Erhöhung der EEGUmlage um lediglich 0,02 ct/kWh, während die Strompreise im Mittel um fast 1 ct/kWh angehoben wurden. Selbst eine radikale Beschränkung des Zubaus von Solarstromanlagen auf 1000 MW pro Jahr würde bis 2016 den Haushaltsstrompreis nur um 0,3 ct/kWh verringern. Die Solarstromförderung hat zudem auch wirtschafts- und technologiepolitisch einen hohen Stellenwert. Im letzten Jahrzehnt ist in Deutschland eine neue innovative Branche entstanden, in der heute rund 130.000 Menschen arbeiten und in der jährlich rund 10 Mrd. Euro investiert werden. Deutschland hat zudem auf der Grundlage der rot-grünen EEG-Förderung eine Technologieführerschaft im Solarmarkt erreicht.
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