Verlängerung der Wissenschaftsschranke
Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Wissenschaftsschranke (§52a UrhG)
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 06.11.2012 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des § 52a UrhG bis zum 31. 12. 2014 beschlossen. Michael Kretschmer und Günter Krings stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, dazu :
„Lehrende, Schüler und Studenten erwarten zu Recht, dass im Unterricht oder in Vorlesungen digitale Unterstützungsmöglichkeiten eingesetzt werden. Wir wollen netzgestützte Lehr- und Forschungsstrukturen, z.B. in Form elektronischer Semesterapparate – also Plattformen, die Bücher aus dem Bestand der Bibliothek, wichtige Internet-Links und andere Materialien zu einer Lehrveranstaltung verfügbar machen – ermöglichen. Neben vertraglichen Vereinbarungen mit den Verlagen dient hierzu auch die Schrankenregelung des § 52a UrhG. Würde diese Regelung Ende dieses Jahres ersatzlos entfallen, so wären viele technische und didaktische Mittel des modernen Lernens und Forschens nicht mehr nutzbar. Eine solche Rechtsunsicherheit wollen wir vermeiden. Mit der Gesetzesinitiative zur Verlängerung des § 52a UrhG um weitere zwei Jahre setzt die Union erneut ein wichtiges Signal für die Unterstützung des Wissenschaftsstandortes Deutschland.“ weiterlesen…