Koalition will Energiepreisbremsen ändern
Beitrag zur Erreichung von Ziel 16 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Die am 24.12.2022 in Kraft getretenen Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) und zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) sehen eine Prüfbehörde vor, der verschiedene Aufgaben im Rahmen des Gesetzesvollzugs obliegen. Dazu gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben. Angesichts der umfangreichen und komplexen Aufgaben, die die Prüfbehörde im Rahmen des Gesetzesvollzugs übernehmen soll, planen die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP, mit einem Gesetzentwurf (20/5994) zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes den Kreis der für die Aufgabenwahrnehmung in Frage kommenden Personen oder Institutionen um juristische Personen des Privatrechts zu erweitern. weiterlesen…
Der Bundestag hat dem Gesetz zur Strompreisbremse zugestimmt. Damit können – nach der
Die geplante Strompreisbremse droht die Vermarktung erneuerbarer Energien einzuschränken, während Atom und Braunkohle zusätzliche Vorteile erhalten. Die von der Bundesregierung geplante Strompreisbremse bringe Vergünstigungen für Atom und Kohle und Nachteile für Erneuerbare Energien, warnten die Ökoenergie-Anbieter
Mit einem „Abwehrschirm“ in Höhe von 200 Millionen Euro will die Bundesregierung den Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise begegnen. Finanziert werden sollen die Maßnahmen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds aus Coronazeiten. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – so der
Die bayerische Wirtschaft spricht sich für eine Strompreisbremse aus, um die zunehmenden Standortnachteile durch die EEG-Umlage zu begrenzen. Eine am 09.12.2016 vorgestellte