Unternehmen können für Klimafolgen zur Verantwortung gezogen werden

„Klimaklage“ vor dem OLG Hamm: Zivilsenat weist Gegenvorstellung von RWE zurück – Verfahren geht in Beweisaufnahme

Das Oberlandesgericht Hamm hat im Verfahren des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE eine Art Eilantrag („Gegenvorstellung“) des Unternehmens gegen den Beweisbeschluss zurückgewiesen und unmissverständlich klargestellt: Große Emittenten können für Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Beschluss wurde schriftlich mitgeteilt. Damit kann es nun unverzüglich in die Beweisaufnahme gehen, wie die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch am 15.02.2018 mitteilte. weiterlesen…

Energiewende ok – Kosten ungerecht verteilt

Wissenschaftler der Universität Kassel untersuchen Akzeptanz der Energiewende

Die Deutschen sind mit den Zielen und Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende mehrheitlich zufrieden, sehen jedoch Probleme bei der Verteilung der Kosten. Das ist das Ergebnis zweier Studien des Fachgebiets für Empirische Wirtschaftsforschung der Universität Kassel, die am 29.01.2018 veröffentlicht wurden. Dabei fördern die Autoren auch neue Erkenntnisse über die Haltung der Kritiker der Energiewende zutage. weiterlesen…