BGH untersagt Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber
Bundesgerichtshof stärkt Klagerechte von Verbraucherverbänden
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 21.09.2016 der Brillant AG untersagt, Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt zu verkaufen. „Das bedeutet, dass Hersteller von Energiesparlampen die Verantwortung für ihre Produkte übernehmen müssen“, sagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und fordert deshalb in einer Medienmitteilung, der Staat müsse endlich die Quecksilber-Grenzwerte kontrollieren. Der BGH habe mit diesem Urteil gleichzeitig die Klagerechte von Verbraucherschutzverbänden erweitert. weiterlesen…
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